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Was der Staatsrat und der Grosse Rat ausgearbeitet haben, tritt nun in Kraft

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Wenn am 1. Januar 2016 zahlreiche neue Gesetze, Verordnungen und Reglemente in Kraft treten, so werden die Einwohner des Kantons wenig davon verspüren. Die Freiburger Regierung und mit ihr das Parlament haben 2015 eine im Jahresvergleich durchschnittliche Anzahl an Gesetzes- und Reglementstexten verarbeitet, doch es war kein epochales Projekt dabei wie im Vorjahr das kantonale Schulgesetz.

Ein für die Betroffenen wichtiges neues Gesetz ist jenes über die Pädagogische Hochschule (PH) Freiburg. Das Kantonsparlament hat es am 21. Mai ohne Gegenstimme verabschiedet. Tatsächlich war am neuen PH-Gesetz kein Punkt so richtig umstritten. Hauptsächlich geht es im komplett revidierten Gesetz darum, dass die Pädagogische Hochschule klarere Strukturen erhält und die Zweisprachigkeit genauso wie die Zusammenarbeit mit der Universität verstärkt wird. Wichtig ist für die PH Freiburg, dass sie mit dem Gesetz nun eidgenössisch als Hochschule anerkannt und so in der Bildungslandschaft etabliert ist.

Archivgesetz gab zu reden

Schon mehr zu reden gab das neue Archivgesetz, welches der Grosse Rat am 10. September genehmigt hat und das ebenfalls ab 1. Januar 2016 rechtskräftig wird. Durch das Gesetz gehört das Staatsarchiv fortan der Staatskanz- lei an und nicht länger der Direktion für Bildung, Kultur und Sport. Dies insbesondere, weil die Staatskanzlei die nötigen Mittel und Kenntnisse hat, um die Dokumente zu digitalisieren.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem die bisherige Archivkommission abgeschafft und durch Ad-hoc-Arbeitsgruppen ersetzt. Ein entscheidender Faktor bei dieser Debatte war, dass die Archivkommission eine rein beratende Funktion hat und kein Kontrollorgan ist. Trotz dieser Klärung nahm das Parlament die Abschaffung der Archivkommission mit 49 zu 34 Stimmen relativ knapp an.

Bereits Mitte März genehmigte der Grosse Rat ein neues Gesetz über Geoinformation. Ab 1. Januar 2016 ersetzt dieses eine Fassung von 2013. Insgesamt bringe das Gesetz mehr Effizienz im Bereich der amtlichen Vermessung, ist der Staatsrat überzeugt. Neuerungen gibt es vor allem in vier Bereichen: Es gibt ein neues Reglement für die Gemeindekataster; die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden ist neu geregelt; es gibt ein vereinfachtes Verfahren für die Festsetzung geografischer Namen, und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton wird einfacher. Dazu wurden verschiedene Ausdrücke angepasst.

Schliesslich treten auch Änderungen am Transportgesetz in Kraft. Es ist eine Anpassung an den Fonds zur Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi). Der entsprechende Bundesbeschluss gilt ebenfalls ab dem 1. Januar. In den Fonds zahlen die Kantone jährlich 500 Millionen Franken ein, der Freiburger Anteil beläuft sich auf 14,1 Millionen Franken.

Die meisten anderen Gesetze betreffen die Umsetzung von Gemeindefusionen, die 2015 von den Gemeindebürgern und dem Grossen Rat genehmigt wurden. So werden am 1. Januar die Zusammenschlüsse von Murten, Courlevon, Jeuss, Lurtigen und Salvenach sowie von Ober- und Unterwistenlach offiziell.

Im Verlauf des Jahres wird ein weiteres Gesetz in Kraft treten, das vor allem die grösseren Gemeinden betrifft: Diese haben in Zukunft die Möglichkeit, in ihren Generalräten ein elektronisches Abstimmungssystem einzuführen.

Zahlen und Fakten

47 neue Regelungen treten in Kraft

Im kommenden Jahr treten im Kanton Freiburg 47 neue Regelungen in Kraft: 44 davon am 1. Januar 2016, bei drei von ihnen steht das Datum des Inkrafttretens noch aus. Insgesamt werden im kommenden Jahr 13 neue Gesetze rechtskräftig. Fünf davon betreffen Gemeindefusionen. Am zahlreichsten sind die neuen Verordnungen: Es sind 29. Darüber hinaus gelten ab dem 1. Januar drei neue kantonale Reglemente, und zwei Dekrete werden umgesetzt.uh

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