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Was die Beichte vermag – und was nicht

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«Guten Tag, ich bin ein zwölfjähriger Bub, das letzte Mal war ich vor drei Monaten beichten gekommen. Mein letzter Vorsatz war: nicht zu fluchen. Mein neuer Vorsatz ist: nicht zu lügen.» Und dann habe ich, ich armer, vom schlechten Gewissen auf die Knie gedrückter Schlucker, in diesem engen, dunklen, hölzernen Beichtstuhl mit leiser Stimme die Liste meiner Sünden runtergeleiert: die Lehrerin angemotzt, ein paar Mal gelogen, die ganze Zeit geflucht, auf dem Schulweg Kirschen geklaut, meine Schwester genervt und so. Am Ende gab mir der Priester, durch das vergitterte Fenster gottlob nur schemenhaft erkennbar, die Absolu­tion, und ich war, bis zum nächsten Mal, zwar frei von jeder Sünde, musste aber doch noch fünf Vaterunser und drei Heilige Maria Mutter Gottes beten, wieder auf den Knien und zur Strafe sozusagen.

Als ich Dominique Jeannerat, priesterlicher Mitarbeiter in der Dreifaltigkeitskirche in Bern, treffe, um über das Beichtgeheimnis zu reden, über Schuld und Sühne und Strafe, da merke ich bald, dass ich nicht mehr von dieser Welt bin. Im erzkatholischen Wallis erzkatholisch aufgewachsen, liegt meine letzte Beichte weit über 30 Jahre zurück. «Solche wie Sie damals, die gibt es heute nur noch selten. Die meisten gehen zum Beichtvater, weil sie Rat suchen.»

Tatsächlich sei die Grenze zwischen traditioneller Beichte und Seelsorge fliessend geworden. Auch werde im Normalfall nicht mehr im Beichtstuhl gebeichtet, sondern von Angesicht zu Angesicht, an einem Tisch zum Beispiel, mit einer Kerze darauf, an der Wand ein Kreuz oder eine hölzerne Statue. Und das vielleicht noch zweimal im Jahr, an Weihnachten und Ostern, oder zu speziellen Anlässen, auf einer Wallfahrt zum Beispiel.

«Der soziale und religiöse Druck, beichten zu müssen, ist heute weitgehend verschwunden. Was gut ist. Denn wer beichtet, sollte das freiwillig tun», sagt der 57-jährige ­Abbé Jeannerat. «Überhaupt: Dieses Bild vom geduckten Büsser ist bei weitem nicht mehr die Regel.» Dahinter stehe die Vorstellung eines gestrengen, richtenden Gottes – und nicht das Vorbild Jesu, der liebe und vergebe. Und doch gehören Schuldgefühle zum Menschen wie Ohren und Nasen. Wir sind unvollkommen, streben nach dem Perfekten und haben oft genug ein schlechtes Gewissen, nicht zu genügen. Ja, stimmt Abbé ­Jeannerat zu, Schuldgefühle hat der Mensch auch ohne Religion, besonders heute, in dieser Leistungsgesellschaft. Zugleich seien wir gut darin, für alles eine Entschuldigung zu finden, um es uns leicht zu machen, um keine Verantwortung übernehmen zu müssen. «Dabei ist das Prinzip Verantwortung heute wichtiger denn je.» Jeannerat denkt an die Flüchtlingskrise oder unseren Umgang mit der Natur – Themen, bei denen gerade auch gläubige Menschen ihr eigenes Verhalten hinterfragen müssten: Sind solche Krisen auch durch uns verschuldet, sind wir mitverantwortlich dafür, und was können wir dagegen tun?

Geschenkte Chance

Doch entbindet den Katholiken nicht gerade die Absolution von jeder Verantwortung? Jeannerat wiegt den Kopf und denkt, was er im Gespräch oft ausspricht: Man muss differenzieren. Auf der einen Seite: Ja, durch die Absolution schenke uns Gott die Chance auf einen Neuanfang. Allerdings sei das ganze Prozedere schwer zu begreifen: Da geht man zur Beichte und Minuten später soll man frei sein von Schuld. «Kann der Mensch sich selbst so schnell vergeben, wie ihm Gott vergibt? Vielleicht wäre es manchmal gut, man hätte mehr Zeit, um in sich zu gehen: Was habe ich falsch gemacht, wie kann ich es besser anstellen?» Jeannerat könnte sich ein arbeitsteiliges Modell vorstellen: Wir «beichten» bei einer Vertrauensperson – nicht zwingend einem Priester, vielleicht einer Katechetin, einem Freund –, nehmen uns Zeit zur Besinnung: eine Woche, einen Monat oder noch mehr, je nachdem wie viel Zeit wir benötigen, und lassen uns erst dann die Absolution geben. Auf der anderen Seite: Nein, die Absolution ersetze die Verantwortung nicht, denn es könne durchaus sein, dass der Priester sie nicht erteilen dürfe. «Hat der Gläubige gemordet, so darf er nicht einfach sagen: Hauptsache, Gott vergibt mir! Er muss sich stellen und die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Erst dann bekommt er die Absolution.»

Straftaten sind es denn auch, welche die Frage nach dem Beichtgeheimnis aufwerfen. Gilt es absolut? Oder darf es – ja, muss es – manchmal aufgehoben werden? Im Prinzip, sagt Jeannerat, sei das wie in einer Beziehung: Vertrauen ist alles. «Wenn wir nicht sicher sein können, dass der Beichtvater das, was wir ihm anvertrauen, für sich behält, würden wir dann noch zur Beichte gehen?»

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