Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Was die Verrechnungssteuerreform für den Kanton Freiburg bedeutet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwei Grossräte wollten vom Staatsrat wissen, was die geplante Verrechnungssteuerreform für den Kanton Freiburg für Folgen haben wird.

Um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, hat das Schweizer Parlament beschlossen, die Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen abzuschaffen. Das heisst, vom gesamten Zinsertrag sollen nicht mehr die heute üblichen 35 Prozent Verrechnungssteuer abgezogen werden.

Ende September kann das eidgenössische Stimmvolk entscheiden, ob es dieser Reform zustimmen will. Bei einem Ja rechnet der Bund mit Steuerausfällen von bis zu 800 Millionen Franken.

Von den Erträgen der Verrechnungssteuer erhalten die Kantone 10 Prozent. Letztes Jahr belief sich der Anteil für den Kanton Freiburg auf 37,1 Millionen Franken. Die SP-Grossratsmitglieder Elias Moussa (Freiburg) und Marie Levrat (Vuadens) sind der Meinung, dass die finanziellen Folgen einer solchen Steuerreform begrenzt werden müssen. Sie wollen vom Staatsrat wissen, wie er die finanziellen Auswirkungen einschätzt und ob diese Reform nicht zu mehr Steuerhinterziehung führen wird.

Unattraktiv und unterentwickelt

In seiner Antwort führt der Staatsrat aus, dass viele Länder keine oder nur geringe Quellensteuern auf Zinserträge von Obligationen erheben. Schweizer Konzerne weichen regelmässig der Verrechnungssteuer aus, indem sie ihre Obligationen über eine ausländische Konzerngesellschaft emittieren. Der Emissionsstandort Schweiz sei daher im internationalen Vergleich unattraktiv und unterentwickelt. Diese mangelnde Attraktivität wirke sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz aus, weil die Wertschöpfung aus dem Fremdkapitalmarkt und die konzerninternen Finanzierungsaktivitäten sowie der Handel mit Obligationen nicht in der Schweiz erfolgen. Hier setzt nun die Reform ein, indem sie die Rahmenbedingungen in der Schweiz verbessert.

Staatsrat glaubt an langfristige Vorteile

Der Staatsrat schätzt, dass der Kanton Freiburg kurzfristig mit jährlichen Einnahmeeinbussen zwischen 700’000 und 900’000 Franken rechnen muss. Aufgrund temporärer Effekte könnten sich die Einbussen auf bis zu 3,7 Millionen Franken erhöhen, allerdings verteilt über mehrere Jahre.

Der Staatsrat glaubt aber, dass die Verrechnungssteuerreform dynamische Auswirkungen auf die Bevölkerung und die kantonale Wirtschaft haben wird. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Kosten dieser Reform langfristig durch ihre Vorteile ausgeglichen werden.

Finanzielle Privatsphäre des Bürgers schützen

Aus Sicht des Bundesrats ist das steuerliche Bankgeheimnis in der Schweiz weiterhin sehr wichtig. Es ist ein Zeichen von finanzieller Privatsphäre. Ein «gläsernes» Bankkonto, durch das die Behörden jederzeit Einblick in die Kontodaten hätten, würde dem liberalen Grundverständnis widersprechen. Das Vertrauensverhältnis Bürger-Staat könnte beeinträchtigt werden. Der Freiburger Staatsrat teilt diese Einschätzung. Er glaubt auch nicht, dass die Abschaffung der Verrechnungssteuer zu mehr Steuerhinterziehung führen wird.

In der Schlussbemerkung zeigt sich der Staatsrat überzeugt: «Die Verrechnungssteuerreform wird überwiegend positive Auswirkungen auf den Kanton Freiburg haben.»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema