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Was man zur Pensionierung wissen sollte

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Eine frühe Planung zahlt sich aus. In den Jahren vor der Pensionierung kann man viel Steuern sparen. Auch lassen sich einige Massnahmen umsetzen, um im Alter mehr Geld zum Leben zu haben. Diese Punkte sind besonders wichtig:

• Die AHV-Rente kommt nicht automatisch. Wer in Pension geht, muss den Bezug der AHV-Rente bei der Ausgleichskasse selbst anmelden – am besten drei bis sechs Monate vor der Pensionierung. Angehende Pensionierte sollten ihren Arbeitgeber fragen, welche AHV-Zweigstelle für sie zuständig ist.

• Mit der Säule 3a spart man massiv Steuern und sorgt gleichzeitig fürs Alter vor. Einzahlungen sind auch im Jahr der Pensionierung möglich. Angestellte können bis zu 6768 Franken einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 33 840 Franken. Den Betrag sollte man allerdings vor dem Tag überweisen, an dem man das ordentliche AHV-Alter erreicht. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf weiterhin in die Säule 3a einzahlen – Männer höchstens bis 70, Frauen bis 69.

• Wer pensioniert wird, steht vor der Wahl, sich mindestens einen Teil des Pensionskassenkapitals auszahlen zu lassen oder eine Rente zu beziehen. Mit einer Rente ist das Einkommen lebenslang gesichert. Sie hat auch den Vorteil, dass man sich nicht um die Anlage des Geldes kümmern muss. Im Gegensatz dazu wird der Kapitalbezug einmalig zu einem reduzierten Steuersatz versteuert. Zudem ist es oft einfacher, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern, wenn man das Kapital bezieht.

• Alle diese Vor- und Nachteile machen es für angehende Pensionierte schwer, sich zwischen einer Rente oder dem Kapital zu entscheiden. Immer mehr bevorzugen deshalb eine Kombination, wobei sie einen Teil des Guthabens als Kapital und den Rest als Rente beziehen.

• Wer sich sein Altersguthaben auf mehrere Jahre verteilt auszahlen lässt, statt alles im gleichen Jahr zu beziehen, spart unter Umständen mehrere Tausend Franken Steuern (siehe Tabelle). Guthaben auf Säule-3a-Konten und Freizügigkeitskonten kann man bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter beziehen.

• Wer seine Hypothek zurückzahlen möchte, muss sie fristgerecht kündigen. Dieser Schritt will aber gut überlegt sein, weil das Geld dann im Eigenheim gebunden ist. Es lohnt sich deshalb, genügend flüssige Mittel zurückzubehalten. Denn wer im Ruhestand in einen finanziellen Engpass gerät, kann seine Hypothek unter Umständen nicht mehr aufstocken. Grund: Die Banken müssen zwingend prüfen, ob die Tragbarkeitsvorschriften weiterhin erfüllt sind.

• Angehende Pensionierte sollten rechtzeitig prüfen, ob die voraussichtlichen Renten alle Ausgaben decken – oder ob sie ihr Vermögen antasten müssen, um den gewünschten Lebensstandard beizubehalten. Ein detaillierter Finanzplan zeigt auf, wie lange ihr Vermögen reicht und wie sie ihre Anlagestrategie am besten an die neue Situation anpassen. Wer nicht genug Vermögen angespart hat, kann seine Altersvorsorge unter Umständen mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse verbessern. Wie hoch der mögliche Einkaufsbetrag ist, steht im persönlichen Pensionskassenausweis.

• Spätestens bei der Pensionierung sollte man sein Erbe regeln und seine Nächsten absichern – allen voran die Partnerin oder den Partner. Wer sich rechtzeitig darum kümmert, hat am meisten Einfluss darauf, wie sein Geld später aufgeteilt wird. Damit lässt sich auch Streit unter den Erben eher verhindern, und die Hinterbliebenen zahlen nicht mehr Erbschaftssteuern als nötig.

Der Autor

Elmar Cosandey ist Finanzplaner mit eidg. FA und Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Freiburg.

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