Mobiltelefone sind in der Schweiz erst seit wenigen Jahren in der Hand von jedermann und jedem Kind. Im Schulgesetz, das kantonal und kommunal geregelt ist, hat es bis jetzt noch keinen entsprechenden Artikel dazu. Der Direktor eines Schulhauses ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Unterrichtes in seinem Schulhaus. Er muss somit alle möglichen
Störfaktoren ausschalten. Er kann
ein Rauchverbot erlassen, Kaugummiverbot, das Verbot von Rollerbla des im Schulhaus und auch ein Handy-Verbot. Bei allen angeordneten Massnahmen müssen gemäss Angaben eines Juristen drei Grundsätze beachtet werden:
1. Das Legalitätsprinzip, d.h. das Verbot muss in einem Reglement oder einer Hausordnung bekannt gemacht werden.
2. Das öffentliche Interesse, d.h. Eltern, Lehrpersonen müssen sich auf einen störungsfreien Unterricht verlassen können.
3. Die Verhältnismässigkeit: Eine Massnahme muss dem konkreten Fall angepasst getroffen werden.
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