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Was tut Freiburg?

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Was tut Freiburg?

Folgen des neuen Finanzausgleichs

Der neue Finanzausgleich wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen tief greifend umgestalten. Zwei Grossräte möchten deshalb vom Staatsrat vernehmen, wie sich Freiburg darauf vorbereitet.

Ernst Maeder (FDP, Kerzers) und Solange Berset (SP, Belfaux) haben in der Februar-Session ein Postulat eingereicht, damit der Staatsrat die Auswirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) studiert.

«Abhängiges» Freiburg

Die beiden Postulanten erinnern vorerst daran, dass die finanzielle Abhängigkeit des Kantons Freiburg vom Bund sehr gross ist. So hat Freiburg im Jahre 2002 684,4 Mio. Franken vom Bund erhalten. Im Budget 2004 ist gar ein Betrag von 768,9 Mio. vorgesehen.

Die wichtigsten vom Bund zu erfüllenden Aufgaben sind AHV (Wegfall der kantonalen Subventionen), IV (der Bund finanziert nurmehr die individuellen Leistungen, die Kantone tragen die Kosten für Infrastrukturen), Landwirtschaft (die Kantone bezahlen keine Zuchtförderungsbeiträge mehr), Nationalstrassen (Ausbau, Unterhalt und Betrieb), Landesverteidigung (Verantwortung für das Armeematerial trägt ausschliesslich der Bund), Denkmal- und Heimatschutz (der Bund ist zuständig für Objekte von nationaler, die Kantone für solche von lokaler und regionaler Bedeutung).

Die neu den Kantonen übertragenen Aufgaben sind der Bau und der Betrieb von Einrichtungen für behinderte Personen (Bund erlässt gewisse Minimalstandards), die Sonderschulen (vollständiger Rückzug der IV-Übergangsbestimmungen), Spitex (wird kantonalisiert – Übergangsbe- stimmungen), Stipendien für Studien auf Nichthochschulstufe. Die Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen sind: Verbilligung der Krankenkassenprämien, öffentlicher Regionalverkehr, Ergän-zungsleistungen (Einführung von Minimalnormen) sowie verschiedene andere Bereiche wie Wald, Vermessung, Hauptstrassen (Grossprojekte), Berufsbildung usw.

Im Hinblick auf diese wichtigen Änderungen ersuchen die beiden Grossräte den Staatsrat, sie über deren finanzielle Auswirkungen für jeden einzelnen Bereich des Kantons zu informieren, und zwar in mittel- und langfristiger Hinsicht. Dabei möchten sie auch vernehmen, ob Freiburg die zusätzlich frei verfügbaren Mittel zur Deckung der neu anfallenden Lasten zu verwenden gedenke.

Sie machen auch darauf aufmerksam, dass der Bund eine interkantonale Rahmenvereinbarung als allgemein verbindlich erklären kann, sofern mindestens 21 Kantone dies verlangen. Dasselbe gelte für interkanto- le Verträge, die von wenigstens 18 Kantonen unterzeichnet werden müssen. Laut Ernst Maeder und Solange Berset bedeutet dies, dass das interkantonale Recht dem kantonalen vorgeht. Sie möchten deshalb wissen, wie sich der Staatsrat dazu stelle und wie sich diese neue, allenfalls verbindliche interkantonale Zusammenarbeit finanziell auf Freiburg auswirke.

Was haben Gemeinden zu erwarten?

Die beiden Grossräte gehen auch davon aus, dass sich diese Reform ebenfalls auf die Gemeindefinanzen auswirken werde. Deshalb möchten sie vernehmen, ob der Staatsrat auch darüber informieren könne und ob auch eine Verlagerung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden nötig sei. Schliesslich möchten sie auch von der Freiburger Regierung ein abschliessendes Urteil über die NFA – mittel- und langfristig – vernehmen.

Die Antwort steht noch aus. az

Schwerpunkte des
neuen Ausgleichs

In der Begründung ihres Vorstosses rufen sie vorerst die Schwerpunkte dieser Reform in Erinnerung:
l Entflechtung der Aufgaben und deren Finanzierung;
l Verankerung eines neuen Finanzausgleichssystems zwischen Bund und Kantonen: durch die Finanzressourcenaufteilung (Mindestzuteilung für jeden Kanton), durch Lastenausgleich (geografisch-topografisch und soziodemografisch) und durch eine Lösung der Härtefälle während einer Übergangszeit. Die Kantone werden mehr Kompetenzen und Mittel erhalten. Dies wird ihnen erlauben, ihre Aufgaben selbstständig zu erfüllen und dadurch auch die Ungleichgewichte zwischen den Kantonen zu vermindern;
l neue Formen der Zusammenarbeit und der Finanzierung zwischen den Kantonen und dem Bund und zwischen den Kantonen (interkantonale Rahmenvereinbarungen, Konkordate). az

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