Im Frühjahr 2018 begannen die Vorarbeiten für die Baustelle beim Einkaufszentrum Avry-Centre in Avry-sur-Matran. Da die Abwasser aus der Reinigung der Baugeräte sowie das Oberflächenwasser auf dem Gelände einer Baustelle normalerweise mit Schadstoffen belastet sind, müssen die Bauunternehmen dafür sorgen, dass die Abwasser gesammelt, neutralisiert und geklärt werden. In Avry installierte ein Bauunternehmen zwar die dazu nötigen Vorrichtungen – doch schloss es diese direkt an die öffentliche Kanalisation an, ohne dass das Wasser vorher gereinigt worden wäre. So gelangte trübes Wasser in den Bach La Bagne.
Der Ingenieur wies das zuständige Unternehmen mehrmals daraufhin, dass der Umgang mit dem Baustellenabwasser nicht konform sei. Er verlangte aber nie einen Unterbruch der Arbeiten und eine Instandstellung der Installation. Er liess die Pumpe erst am 6. Mai 2018 abstellen, als ihn das kantonale Amt für Umwelt auf die Verschmutzung des Bachs La Bagne hinwies. Zwei Tage später ordnete er jedoch an, die Pumpe wieder in Betrieb zu nehmen, um eine Überschwemmung der Baustelle zu verhindern. Der Bach wurde dadurch bis am 10. Mai verschmutzt.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nun den Bauleiter, der die Wasseraufbereitung unvollständig installierte, mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von knapp 180 Franken bezahlen.
Der Ingenieur wurde ebenfalls mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss eine Busse von 150 Franken und Verfahrenskosten von knapp 30 Franken bezahlen.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.