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Wasserkraft:Kriterien in der Vernehmlassung

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Im Rahmen des kantonalen Richtplans wurde ein Synthesebericht über die Beurteilung und Bewirtschaftung der Wasserkraft im Kanton Freiburg erarbeitet. Erst wenn die Vernehmlassung abgeschlossen und ausgewertet ist (noch diesen Sommer), fällt die Entscheidung über allfällige Projekte von Kleinwasserkraftwerken, wie Christophe Joerin, Dienstchef bei der Sektion Gewässer im kantonalen Tiefbauamt, bestätigt. Eingereichte Projekte hat das Amt bereits studiert, um Zeit zu sparen. Die Projekte müssen drei Beurteilungsstufen überstehen. Einige Standorte, etwa in Schutzgebieten, werden ganz ausgeschlossen. Andere kommen unter bestimmten Auflagen in Frage und bei der dritten Kategorie gibt es keine einschränkenden Auflagen. im

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