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Weg frei für zeitgemässe Bauordnung und nachhaltige Raumplanung

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Autor: walter buchs

Das über 100 Artikel umfassende und oft sehr technisch formulierte Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) wurde ab November 2008 von zwei Arbeitsgruppen bearbeitet und ein Führungsausschuss hat die Lösungsvorschläge geprüft. Im Frühjahr 2009 wurde eine interne und im Sommer eine externe Vernehmlassung durchgeführt. Nun hat der Staatsrat die Endfassung beschlossen, so dass das Ganze planmässig auf Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Hauptdiskussionspunkte

Wie im RPBG vorgesehen, bestimmt das Reglement unter anderem die Kriterien der Befähigung zur Einrichtung von Planungs- und Baugesuchsdossiers und präzisiert die Verfahrensregeln. Laut Vernehmlassungsbericht wurde in einigen Antworten vorgeschlagen, die Anforderungen an die Berufskategorien, die Baubewilligungsgesuche einreichen können, zu lockern. Es sei aber ganz klar die Absicht des Grossen Rates gewesen, diese Anforderungen im Vergleich zu heute zu erhöhen, heisst es im Bericht. Mit der Verbesserung der Qualität der Dossiers könne nämlich die Verfahrensdauer reduziert werden, was heute von allen Beteiligten immer wieder gefordert wird.

In der Vernehmlassung wurde zudem verlangt, die Fristen zur Behandlung der Planungs- und Baudossiers zu reduzieren. Im Vernehmlassungsbericht heisst es hiezu, dass die Lösung für die aufgeworfenen Probleme nicht bei den Fristen zu suchen sei. Vielmehr gehe es um eine Verbesserung der Koordination der Verfahren oder auch um eine Optimierung der Verwaltung und Bearbeitung der Dossiers. Dazu ist zu erwähnen, dass die Kompetenz der Gemeinden punkto Baubewilligungspflicht erweitert wurde, wie es in einer Mitteilung des Staatsrates vom Mittwoch heisst. Auch wurde die Anzahl der Objekte, die keiner Baubewilligung unterliegen, erhöht.

Anpassung der Ortspläne

Das RPBG räumt den Gemeinden eine Frist von fünf Jahren ein, um ihre Ortsplanung (OP) der neuen kantonalen Gesetzgebung anzupassen. Im Bericht zur Vernehmlassung wird unterstrichen, dass sowohl das Gesetz als auch das Ausführungsreglement ab dem 1. Januar 2010 vollumfänglich gelten.

Die Gemeinden, deren Planung sich momentan in Revision befindet, werden aufgefordert, unter dem Gesichtspunkt der neuen kantonalen Gesetzgebung die Situation eingehend mit ihrem Ortsplaner und in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Raumplanungsamt (BRPA) zu überprüfen.

Dabei wird den sich in Revision befindenden Gemeinden empfohlen, direkt die erforderlichen Schritte vorzukehren, um ihr Dossier so rasch als möglich den neuen gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen anzupassen. Baugesuche, die ab dem 1. Januar 2010 öffentlich aufgelegt werden, müssen bereits mit der neuen Gesetzgebung in Einklang stehen.

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