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Wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

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Gestern musste sich ein 51-jähriger Psychiater vor dem Bezirksgericht des Seebezirks in Murten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Der Psychiater hatte einem Insassen der Strafanstalten von Bellechasse am 11. November 2011 eine hohe Dosis Methadon und weitere Medikamente verschrieben. Der damals 26-jährige Gefängnisinsasse verstarb sechs Tage später in der Nacht in seiner Gefängniszelle. Als Todesursache stellten die Gutachter eine Überdosis an Medikamenten fest. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Psychi­ater vor, mit einer Überdosierung von Medikamenten seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, und fordert eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen auf zwei Jahre. Die Höhe der Tagessätze sei durch das Gericht festzulegen. Das Gericht kündigte sein Urteil auf Anfang Februar an.

Beweise zu rasch vernichtet

Der Verteidiger des Angeklagten, Eugen Marbach aus Bern, forderte zu Beginn der Verhandlung, das Verfahren aufzuheben. Seine Begründung: «Der Beschuldigte kann seine Verteidigungsrechte nicht wahrnehmen, weil die Beweismittel vorschnell vernichtet wurden.» Konkret gehe es dabei um die Sicherung des Mageninhalts und von Schamhaaren des Verstorbenen. «Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht die Frage, ob der Verstorbene zusätzlich zur verschriebenen Dosis Methadon Medikamente konsumiert hat oder nicht.» Diese Frage könne heute nicht mehr abschliessend geklärt werden, da die Beweismittel nicht mehr existieren. Polizeirichter Markus Ducret wies den Antrag des Verteidigers mit der Begründung ab, dass genügend Expertisen vorlägen. Die Einwände würden jedoch bei der Urteilsfällung hinzugezogen.

Der Verstorbene wurde am 10. November 2011 vom Zentral­gefängnis in Freiburg in die Anstalten von Bellechasse verlegt. Der 51-jährige Psychiater und er sahen sich nur ein Mal: Die Sprechstunde fand am 11. November statt und dauerte rund 45 Minuten. Aufgrund dieses Gesprächs verschrieb der Psychiater seinem Patienten 80 Milligramm Methadon pro Tag in zwei Dosen und 30 Milligramm Valium in drei Dosen. «Es war rasch klar, dass der Patient massive psychische Probleme, Verfolgungswahn und grosse Angst vor einem Entzug hatte», sagte der 51-jährige vor Gericht. Der Insasse habe ihm gesagt, dass er sich umbringen wolle. Ihm sei zwar klar gewesen, dass der Patient zuvor rund einen Monat lang kein Methadon verschrieben bekommen hatte. «Er sagte mir aber, dass er im Zentralgefängnis illegal täglich 120 Milligramm Methadon konsumiert habe.» Er habe keinen Grund gehabt, an dieser Aussage zu zweifeln. «Der Patient war stark suizidgefährdet, es war ein Notfall.» Er habe sich bewusst für eine hohe Dosis Methadon entschieden: «Ich wollte vermeiden, dass der Patient andere Opiate konsumiert, die im Gefängnis illegal erhältlich sind.» Der Insasse habe ihm dafür versprochen, sich nicht umzubringen und auch keine zusätzlichen Medikamente zu konsumieren. Er gehe davon aus, dass der Patient dies dennoch tat: «Ich habe viel über den tragischen Fall nachgedacht und kann es mir nicht anders erklären, als dass der Mann zusätzlich Methadon konsumiert haben muss.» Da der Mageninhalt nicht mehr vorliegt, könne er dies jedoch nicht beweisen. Staatsanwalt Markus Julmy sieht die Sache anders: «In den Expertisen ist klar festgehalten, dass exakt die verschriebene Menge Methadon und Valium im Körper vorhanden war.» An diesem Mix, der sich gegenseitig noch verstärke, sei der Mann gestorben.

Die Mutter des Verstorbenen trat als Strafklägerin auf. Ihr Vertreter Armin Sahli machte geltend, «dass die verschriebene Dosis massiv über den allgemeinen Empfehlungen liegt». Und diese Dosierung hätte schon gar nicht mit Valium kombiniert werden dürfen. Für den Einstieg in ein Methadonprogramm würden 30 Milligramm empfohlen.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: «Weil die Beweise vernichtet wurden, bleiben wichtige Fragen offen».

«Die verschriebene Dosis liegt massiv über den Empfehlungen.»

Armin Sahli

Rechtsanwalt der Strafklägerin

 

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