Zwei Personen waren mit einer falschen Waffe und einem verbotenen Messer zwischen Freiburg und Romont unterwegs und haben damit gegen das Waffengesetz verstossen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat sie nun verurteilt.
Von einer Zugreise im Januar 2023 zwischen Freiburg und Romont werden einige Passagiere wohl einen Schrecken davongetragen haben. Zwei Personen waren nämlich mit einer falschen Waffe auf dieser Strecke unterwegs. Das schreibt die Freiburger Staatsanwaltschaft im entsprechenden Strafbefehl, der nun veröffentlicht wurde. Beamte der Kantonspolizei nahmen die beiden fest und brachten sie auf den Freiburger Polizeiposten.
Die Polizei stellte jedoch fest, dass es sich bei der Waffe nur um eine Spielzeugwaffe, die wie eine Maschinenpistole aussah, handelt. Weiter fand die Polizei aber noch ein Springmesser, dass sich mit nur einer Hand öffnen lässt.
Die beiden Zugreisenden gaben an, dass die Waffe defekt sei, und dass sie nach Delémont reisen wollten, um diese reparieren zu lassen. Sie hätten nicht vorgehabt, die Waffe im Zug zu benutzen, und hätten damit niemanden einschüchtern wollen.
Die Polizei konnte bestätigen, dass die Waffe tatsächlich defekt war. Ausserdem war sie nicht geladen. Allerdings war die Aussage, der zufolge die beiden die Waffe reparieren lassen wollten, unglaubwürdig, da es sich um einen Feiertag handelte.
Waffenschein für falsche Waffen nötig
Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter, dass Trägerinnen und Träger falscher Waffen im öffentlichen Raum einen Waffenschein benötigen, wenn diese aussieht wie eine echte Waffe. Ausserdem sind gemäss Waffengesetz Messer verboten, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann.
Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Träger der Waffe wegen Verstoss gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Ausserdem muss er eine Busse von 300 Franken bezahlen.
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