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Wegen fast 6000 Kinderpornos musste sich ein Mann vor dem Gericht in Murten verantworten, doch er ist verschwunden

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Ein fünf Jahre langer Landesverweis droht einem Mann aus Deutschland wegen fast 6000 kinderpornografischen Dateien.

4893 Bilder und 1022 Videos mit Kinderpornografie stellte die Polizei bei einem 40-jährigen Mann sicher. Heruntergeladen, angeschaut und weiterverbreitet habe er diese über ein soziales Netzwerk aus Russland und diverse Speicherplattformen, so die Angaben in der Anklageschrift. Am Freitagmorgen sollte sich der in Deutschland geborene Beschuldigte vor dem Gericht des Seebezirks verantworten. Jedoch ist er untergetaucht.

«Wir hatten eine Natelnummer von ihm, aber die ist jetzt nicht mehr bedient», informierte Anwaltspraktikantin Noëe Adin Lysser den Gerichtspräsidenten Peter Stoller. Die Anwaltskanzlei habe sich in der letzten Zeit via Mail mit dem Beschuldigten ausgetauscht. Sie wisse nicht, wo der Mann derzeit wohnhaft ist.

Im See- und Sensebezirk gemeldet

Offenbar hat der Angeklagte mehrmals seinen Wohnsitz gewechselt: In den vergangenen sieben Jahren hielt er sich in mindestens fünf verschiedenen Gemeinden im Sense- und Seebezirk sowie im Kanton Graubünden auf. Zuletzt war der Beschuldigte an einer Adresse im Stedtli von Murten gemeldet. Deshalb unterbrach der Gerichtspräsident die Verhandlung. Er sowie die Anwaltspraktikantin stellten Nachforschungen an. Während der Gerichtspräsident bei verschiedenen Behörden nach einer neuen Adresse suchte, machte sich die Verteidigerin auf ins Stedtli.

Nach ihrer Rückkehr berichtete sie, dass der Mann, laut den Angaben des Restaurantwirts, über dessen Lokal er wohnte, vor einiger Zeit weggezogen sei. Das Amt für Bevölkerung und Migration habe bereits erfolglos versucht, ihn zu finden, fand der Gerichtspräsident heraus.

Warum der Mann der Verhandlung fernblieb, ist unbekannt. Mit der Staatsanwaltschaft hatte er sich auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt. Deshalb hätte das Strafmass – ein Landesverweis für fünf Jahre, eine Busse von 1300 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken – nur noch eine Bestätigung durch das Gericht des Seebezirks erfordert, und der Fall wäre abgeschlossen gewesen. Aufgrund der Abwesenheit des Angeklagten erwarten ihn nun ein ordentliches Verfahren und eine erneute Vorladung.

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