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Wegen fehlender Maske in einem Zug bei Murten muss sich ein Mann vor Gericht erklären

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Er habe keine Fahrgäste angeschrien, verteidigte sich der Beschuldigte. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Für die Freiburger Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Ein 56 Jahre alter Mann aus der bernischen Nachbarschaft hatte an einem Abend im Dezember 2021 im Zug von Murten nach Kerzers keine Maske getragen, sich unkooperativ gegenüber der Polizei verhalten, die deswegen intervenierte, und andere Fahrgäste durch Herumschreien belästigt. Deshalb verurteilte sie ihn per Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken, zuzüglich 255 Franken Gebühren und Dossierkosten.

Gegen diesen Strafbefehl hat der Mann Einsprache erhoben und präsentierte am Mittwoch vor dem Polizeigericht des Seebezirks eine etwas andere Version der Geschehnisse. «Es ist korrekt, dass ich im Zug keine Hygienemaske trug», gab der Mann zu. Und er habe es auch hinausgezögert, eine anzuziehen, als er von der Polizei mehrfach dazu aufgefordert worden war.

«Keine Fahrgäste belästigt»

«Ich wurde jedoch nicht laut und habe auch keine anderen Fahrgäste belästigt», sagte er in ruhigem Tonfall im Gerichtssaal. Gemäss Strafbefehl soll er andere Passagiere, die sich über sein Verhalten beschwerten, angeschrien haben. Auch soll er «nur mit viel Mühe und Nachdruck» der Polizei ein Ausweisdokument vorgezeigt haben. Er beschrieb die Situation so: Eine Frau habe sich hinter dem Rücken der Beamten über sein Verhalten sichtlich aufgeregt. «Das fand ich daneben. Ich sagte der Polizei, dass ich meinen Namen erst angebe, wenn sie damit aufhört.» Daraufhin habe sich die Frau mit ihrem Begleiter im Zug woanders hingesetzt. Ob er nach dem Ende der Kontrolle, als der Zug abfuhr, die Maske gleich wieder abgenommen habe, wisse er nicht mehr genau.

Das Urteil des Polizeigerichts wird in der nächsten Woche schriftlich eröffnet.

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