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Wegen Geldwäscherei verurteilt

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Eine 22-jährige Frau wird vom Polizeigericht des Sensebezirks der Geldwäscherei für schuldig befunden. Am 5.  Dezember hat sie vor dem Polizeirichter Peter Rentsch beteuert, sich keines Fehlers bewusst gewesen zu sein (die FN berichteten). Zur Verhandlung kam es, weil sie Einsprache gegen das vorgängige Urteil der Staatsanwaltschaft erhob.

Die Verurteilte suchte einen Nebenjob und stiess auf ein Inserat einer Immobilienfirma. Sie wurde als Regionalvertreterin angestellt und damit beauftragt, Geld, dass ihr von angeblichen Kunden auf das private Konto überwiesen wurde, abzuheben und nach Russland zu schicken. In ihrem Vertrag war auch definiert, wie sie sich verhalten sollte, falls sich das Bankpersonal über das Geld erkundigte, beschreibt das Polizeigericht den Sachverhalt. Nach dem Empfang von rund 10 000 Franken schickte sie das Bargeld nach Russland. Es stammte aber nicht von einem Kunden, sondern von einer Privatperson, deren Bankkonto gehackt worden war.

Kein Betrugsopfer

Da noch eine weitere Person auf ähnliche Art von dieser Firma rekrutiert worden war, plädierte ihr Anwalt Elias Moussa bei der Verhandlung: «Meine Mandatin wurde Opfer einer Betrugsmasche.» Das sieht das Polizeigericht anders. «Im vorliegenden Fall hat eine Vielzahl von Anhaltspunkten auf eine deliktische Herkunft der Gelder hingedeutet», schreibt Polizeirichter Peter Rentsch in seiner Urteilsbegründung. Die Rahmenbedingungen der Anstellung waren fragwürdig, beispielsweise, dass während des ganzen Bewerbungsprozesses kein einziger persönlicher Kontakt stattfand. In Zeiten des digitalen Geldtransfers sei es zudem unüblich, Geld bar abzuheben und per Brief weiterzuschicken. «Dass eine Schweizer Immobilienfirma grosse Mengen Bargeld nach Russland schickt, erscheint ebenfalls ungewöhnlich», steht in der Urteilsbegründung vom Montag weiter. Ein «Durchschnittsmensch», wie es die Verurteilte sei, hätte die illegale Herkunft des Geldes erkennen müssen. Das Polizeigericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Damit ist das Urteil milder als jenes der Staatsanwaltschaft, das zusätzlich eine Busse von 900 Franken beinhaltete.

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