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Wegen Kindstötung verurteilt: Für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter

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Autor: CArolin Foehr

Freiburg Siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung, zudem eine ambulante Psychotherapie. Mit diesem Urteil folgte das Gericht mehrheitlich den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre gefordert hatte. Der Angeklagte habe aus einem egoistischen Motiv gehandelt, als er einen unschuldigen Menschen mit in den Tod ziehen wollte.

Auch dem Zweifel, den selbst der Staatsanwalt bezüglich der Anschuldigungen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung hegte, hat das Gericht Rech-nung getragen und den Angeklagten in diesen Punkten frei-gesprochen. Grund sei, dass keine physische Ge-walt im Spiel gewesen und der psychische Druck nicht eindeutig nachweisbar sei.

Während der Anwalt der Mutter aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten auf Höchststrafe oder Verwahrung plädiert hatte, hatte die Verteidigung eine stark verminderte Zurechnungsfähigkeit geltend gemacht und sogar einen Freispruch verlangt.

Man kommt nicht umhin, das am Freitag gesprochene Urteil als Teilerfolg der Verteidigung zu betrachten: Das Strafmass liegt noch unter jenem, das die Klägerschaft gefordert hatte. Dies, da das Gericht eine um 50 Prozent verminderte Zurechnungsfähigkeit berücksichtigt hat. Zudem ist Markus* bereits dreieinhalb Jahre in Haft.

Dennoch hob das Gericht die Gefahr einer Wiederholungstat hervor, da der Angeklagte noch immer seine Ex-Frau Rita* für das Drama mitverantwortlich mache. Sein seelischer Zustand sei weiterhin instabil, weshalb das Urteil auch eine psychische Betreuung vorsieht. Markus hatte während des Prozesses mehrmals darauf hingewiesen, dass er auch «nach der Haftstrafe Hilfe» bräuchte.

* Fiktive Namen

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