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Wegweisender Entscheid?

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Wegweisender Entscheid?

Erstmals ein Luchs-Schütze verurteilt – Strafmass umstritten

Eigentlich wollten sie mit der Fotofalle Luchse beobachten, aber die Bilder wurden zum Beweismittel gegen einen Jagdfrevler. Der pensionierte Förster aus dem Oberland wurde nun vom Polizeirichter zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Rund 50 geschützte Luchse wurden bisher in der Schweiz illegal geschossen. Viele Frevler konnten entweder nicht ausfindig gemacht werden oder die Beweislage war zu dünn für einen Gerichtsfall. Das war beim Jäger und ehemaligen Förster aus Plasselb anders. Er war in eine Fotofalle für Luchse geraten. Am Morgen früh war er mit leerem Rücksack auf dem Bild, am Vormittag dann mit vollem. Darin befand sich der Jungluchs, den er mit seinem Drilling-Gewehr erlegt hatte.

Bei der zweiten Befragung gab der Jäger dies zu. Er gab auch zu Protokoll, dass er 1996 drei Luchse geschossen hatte. Die Pfoten und Schädel besass er noch. Als Grund gab er nicht Wilderei (zum Essen oder Verkaufen) an, sondern eine Wut auf den Luchs. In den 70er Jahren habe er sich noch gefreut, als er die ersten Luchse gesehen habe. Es sei aber den vielen Luchsen zuzuschreiben, dass heute nur noch vereinzelt Rehe und Gämsen beobachtet würden, sagte der Mann in der Untersuchung. Vor Gericht war er aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend.

«Das sind achtenswerte Beweggründe», sagte sein Rechtsanwalt Armin Sahli. Der Jäger habe die Luchse nicht als Trophäe geschossen, sondern um den übrigen Tieren eine neue Chance zu geben. Das Verschulden sei gering, denn juristisch sei der Luchs ja nur eine Sache. Wenn man mit dem Vorfall in den FN vom Vortag vergleiche, wo ein Jäger «zehn Tage bedingt» erhalten habe, weil er mit Schrot einen Mann getroffen habe, da könne also das Urteil hier nicht höher ausfallen, sagte Sahli in seinem Plädoyer.

Peter Rentsch, Polizeirichter des Saanebezirks (der Abschuss war bei der Chrüzflue 200 Meter diesseits der Bezirksgrenze zum Sensebezirk geschehen), beurteilte den Abschuss als «nicht leichte Tat». Die Tatsachen, dass der Luchs geschützt, in Selbstjustiz eliminiert und der Jäger wegen Jagdvergehen schon vorher gebüsst worden sei, rechtfertigten für den Frevler eine einmonatige Gefängnisstrafe bedingt auf zwei Jahre, eine Busse von 1000 Franken, die Übernahme der Gerichtskosten von 500 Franken sowie von drei Vierteln der Verfahrensauslagen. Ihm werde für drei Jahre die Jagdberechtigung entzogen. Tatwaffe und die illegal benützten Schalldämpfer würden eingezogen und zerstört.

Im Strafmass sei eingerechnet, dass der Mann alt und gesundheitlich angeschlagen sei, aber genau gewusst habe, was er tat, sagte Rentsch. Der Rentner wurde auch verurteilt wegen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz.

Gar nicht zufrieden waren Roman Hapka und José Collaud von «Pro Natura». Sie sprachen von einem viel zu milden Urteil, das sehr negativ für Luchse und andere geschützte Tiere sei. «Wenn die Jäger so milde bestraft werden, werden jetzt wohl noch mehr auf Luchse schiessen», sagte Hapka.

Auch Armin Sahli war nur halb zufrieden. Er werde zwar kaum gegen das Urteil rekurrieren, aber wenn man mit dem Sensler Urteil vom Vortag vergleiche, habe der Richter wohl hier ein Exempel statuieren wollen, sagte Sahli.

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