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Wehrt den Anfängen!

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Reaktion auf den Leserbrief «Blocher setzt Akzente» vom 17. August 2007Der Justizminister kritisiert das Völkerrecht, und alle Parteisoldaten der SVP geben ihm Recht – doch haltet ein, wackere Recken, und stellt euch folgende Frage: wogegen ergreifen wir diesmal Partei? Nun, soweit das Völkerrecht das Recht der EU beinhaltet, halte ich es von dieser Partei nur für konsequent, dies aus tiefster Seele abzulehnen. Allerdings ist dazu zu sagen, dass die Schweiz das gesamte europäische Recht im autonomen Nachvollzug übernimmt …Das Völkerrecht ist sehr umfangreich, so dass wir uns genauer anschauen müssen, wogegen die SVP mobil macht. Die SVP will die Menschenrechte abschaffen! Oder zumindest einen Teil davon, und zwar den wichtigsten: das Recht auf Leben! Wenn etwas in Europa einheitlich gehandhabt wird, dann ist es die Wahrung dieses Rechts. Es gibt Lehrmeinungen, die sagen, es sei ein Naturrecht – ein Recht, das uns der Staat unter keinen erdenklichen Umständen nehmen darf. Selbst dem bösartigsten Menschen darf sein Leben von niemandem rechtmässig genommen werden.So explizit wird die Abschaffung von der SVP nicht gefordert; obwohl sich schon einige für die Todesstrafe stark machen. Aber folgende Probleme hat die SVP mit dem Leben: darf ein krimineller Ausländer (sagen wir wegen Drogenhandels) ausgeschafft werden? Die Antwort ist schon heute: «Ja». Die Antwort ist aber «Nein», wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Ausländer in seinem Heimatland umgebracht werden wird; die Menschenrechte verbieten dies zum Glück (Art. 2 EMRK, Non-Refoulement-Prinzip) und die SVP wird dies nicht ändern können.Weshalb die Verwahrungsinitiative nun von der SVP im Wahljahr ausgeschlachtet wird, ist nicht nachvollziehbar. So hat es der Bundesrat geschafft, die von ihm bekämpfte Alpen-Initiative zum Gewinn der Schweiz umzusetzen, obwohl diese auch klar gegen Völkerrecht verstiess (Diskriminierungsverbot). Von Herrn Dr. Blocher kann doch nun endlich erwartet werden, dass er die von ihm unterstützte Initiative unter Wahrung der Menschenrechte (Recht auf Leben) umsetzt; weshalb er zögert, ist unverständlich, pervers und entbehrt irgendwie auch nicht der Ironie.Das Völkerrecht hat übrigens nichts mit dem zu Unrecht kritisierten Bundesgerichtsentscheid zu tun. Dass Einbürgerungsentscheide nicht willkürlich sein dürfen, ergibt sich aus der Bundesverfassung (Art. 8 BV). Wenn die SVP der Willkür Tür und Tor öffnen will, dann kann Sie die Bundesverfassung wie folgt ändern (Art. 5 Abs. 5 nBV): «Recht auf Leben gilt nicht für Ausländer, ferner haben diese kein Recht auf willkürfreie Behandlung und Minarette kriegt ihr auch nicht …» Guido Müller, Düdingen

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