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Weichenstellung für weiteres Wachstum

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Neue Zonenplanung für Cordast vorgestellt

Autor: Von URS HAENNI

Für eine neue Ortsplanung von Cordast gibt es gleich mehrere Gründe. Seit rund 15 Jahren hat in Cordast eine starke Bautätigkeit mit entsprechendem Bevölkerungswachstum stattgefunden, und nach einer Spanne von 12 bis 15 Jahren ist eine Überprüfung der Planung üblich. Hinzu kommt, dass der Rest des Gurmelser Gemeindegebietes im Rahmen der Grossfusion eine Revision der Zonenplanung und ihrer Reglemente durchgeführt hat. Cordast, das später mit Gurmels fusionierte, hat diesen Prozess noch nicht durchgemacht.Die Gurmelser Planungskommission hat in den letzten Monaten dieses Projekt zusammen mit dem Berner Büro Sigmaplan in Angriff genommen und konnte es am Mittwoch in Gurmels der Bevölkerung erstmals vorstellen.Generell dürfte die neue Ortsplanung sicherstellen, dass Cordast ähnlich wie in den letzten 15 Jahren weiterwachsen kann. In dieser Zeit sind in Cordast 80 000 Quadratmeter überbaut worden. Zu den noch nicht überbauten 50 000 Quadratmetern werden mit der neuen Planung weitere 40 000 Quadratmeter neues Bauland eingezont. Dabei nimmt man unter anderem die Antworten aus einer Umfrage unter Cordaster Grundeigentümern zur Basis, die in absehbarer Zeit bauen möchten. Eine Bevölkerungszahl von 1200 Einwohnern wäre so möglich.Mit der neuen Ortsplanung soll Cordast auch das Gurmelser Bau- und Planungsreglement übernehmen. Es ist in den meisten Punkten liberaler als das alte Cordaster Reglement. Das heisst, dass die Cordaster inskünftig höhere Ausnützungs- und Überbauungsziffern geniessen, höhere Fassaden bauen dürfen und kleinere Grenzabstände einhalten müssen.Aus der Bevölkerung kamen zu den Erläuterungen nur zwei Detailfragen. Der Applaus zu den Ausführungen von Planungskommission und Planungsbüro kann als allgemeine Zustimmung interpretiert werden.Der Präsident der Planungskommission, Alfons Blanc, skizzierte kurz das weitere Vorgehen für die neue Ortsplanung. Diese ist bereits vom Gurmelser Gemeinderat genehmigt worden und geht nun zur Vorprüfung an den Kanton. Man rechnet dort mit einer Aufenthaltsdauer von rund vier Monaten. Das Gutachten käme zurück zur Gemeinde und die Planung müsste eventuell angepasst werden. Im nächsten Frühling wäre eine öffentliche Auflage möglich, und nach der Behandlung von Einsprachen und einer Schlussprüfung durch den Kanton könnte die Planung frühestens in einem Jahr in Kraft treten.Wer vorher schon bauen will, darf dies allerdings bereits nach dem neuen Reglement. Der Reglementsteil für die Wohnzonen wird bereits jetzt öffentlich aufgelegt.

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