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Weil er Fotos von Frauen auf Pornowebsites stellte, musste sich ein Mann vor dem Gericht des Seebezirks verantworten

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Plötzlich fanden Frauen Fotos und Fotomontagen von sich auf Pornowebsites. Der Mann, der dafür verantwortlich ist, muss in Therapie.

Eine böse Überraschung erlebten drei Frauen aus Murten, Freiburg und Münsingen: Fotos von ihnen waren zwischen 2019 und 2021 auf pornografischen Websites aufgetaucht. Besonders schlimm traf es eine heute 22-Jährige. Auf einer Pornowebsite befanden sich ein Bild von ihrem Intimbereich sowie ein Foto, das sie mit nacktem Oberkörper in der Badewanne zeigt. Zudem gab es eine Fotomontage, in welcher ihr Kopf auf einen nackten Frauenkörper in pornografischer Pose gesetzt wurde. Als wäre all das nicht schon schlimm genug, standen auf der Website ihr vollständiger Name, ihr Beruf und ihr Wohnort.

Hinter diesen Bildern steckt ein Bekannter von ihr. Der heute 24-Jährige hatte die Badewannenbilder gemacht, als er mehrere Monate bei der jungen Frau und ihrer Familie lebte. Für das Intimfoto hatte er es ausgenutzt, dass sie nach dem Ausgang schlief und betrunken war. Deshalb bekam sie es nicht mit, wie er in ihren Intimbereich griff und Fotos machte.

Bereits vorbestraft

Dieser Mann lud auch Bilder der anderen zwei Frauen auf pornografische Websites. Von der einen Betroffenen, seiner damaligen Beiständin, nutzte er öffentlich verfügbare Porträtfotos für Fotomontagen. So gelangte der Kopf der 36-Jährigen auf den «Körper einer nackten Pornodarstellerin in Hardcore-Posen», heisst es in der Anklageschrift. Versehen waren diese Bilder mit einer Aufforderung an die Websitebesucher, weitere Fotomontagen anzufertigen.

Von der dritten Frau, 21 Jahre alt, lud er normale Fotos auf eine Pornowebsite. Die Fotomontagen, die er auch von ihr erstellt hatte, veröffentlichte er nicht.

Warum der Mann die Fotos gemacht und auf Pornoseiten gestellt hatte, war für Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach klar: «Es waren rein egoistische Motive», sagte sie am Mittwoch an der Verhandlung vor dem Strafgericht des Seebezirks. Das fünfköpfige Gericht hatte sich wegen der Pandemie im grösseren Gerichtssaal in Granges-Paccot versammelt. Die Bilder habe der Mann zur Selbstbefriedigung genutzt. «Sie hochzuladen, war für ihn ein zusätzlicher Kick», so die Staatsanwältin.

Zudem bescheinigte sie ihm «eine beträchtliche kriminelle Energie». Die Erstellung der Fotomontagen und das Hochladen hätten nämlich viel Zeit und Energie erfordert. Eine gute Prognose für die Zukunft sehe sie bei ihm nicht. Denn der Mann war schon 2019 vom Regionalgericht Berner Oberland zu einer bedingten Geldstrafe wegen harter Pornografie verurteilt worden. «Während des Berner Verfahrens und nach dem Urteil hatte er nicht nur weitergemacht, es wurde sogar schlimmer.» Die Fotos der drei Frauen hatte er nämlich nach dem Urteil veröffentlicht, und seinen Konsum harter Pornografie setzte er fort. «Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten wurden 11’264 Bilder mit illegaler Pornografie sichergestellt», steht in der Anklageschrift. Darunter befanden sich Bild- und Videoaufnahmen mit Kinderpornografie, mit sexueller Gewalt und Zoophilie. Dateien mit kinderpornografischem Inhalt verbreitete der Mann auch selbst im Internet weiter. Angesichts seines Bilder- und Videokonsums sprach die Staatsanwältin von einem enormen Ausmass.

Einigkeit bei Therapie

In ihrem Plädoyer verlangte sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, wobei eine stationäre therapeutische Massnahme der Freiheitsstrafe vorgehe. Für eine Therapie sprach sich auch Elmar Wohlhauser, der Verteidiger des Beschuldigten, aus. Diese könne seinem Mandanten einen Weg für die Zukunft aufzeigen. «Die Resozialisierung muss im Vordergrund stehen, die Strafe darf in den Hintergrund treten», sagte er und wies darauf hin, dass der Beschuldigte sich bereits in ein Massnahmenzentrum für junge Erwachsene begeben hat. Dort könne er nicht nur eine Therapie machen, sondern werde auch eine zweite Lehre beginnen.

Weiter erwähnte er das Asperger-Syndrom des Beschuldigten. Dieses sei ein Strafmilderungsgrund, wie auch das kooperative Verhalten des jungen Mannes während des Strafverfahrens. Er habe ein «vollumfassendes Geständnis» abgelegt und selbst die Bilder aus dem Internet genommen. An der Verhandlung bereute der Mann seine Taten: «Ich weiss, dass ich einen grossen Seich gemacht habe. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.»

Schliesslich verurteilte ihn das Gericht wegen Schändung, mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, mehrfacher Verleumdung und mehrfacher harter Pornografie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, welche zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Die bedingte Geldstrafe aus dem Berner Verfahren wurde zu einer unbedingten Strafe umgewandelt. Zudem darf der Mann nie mehr einer Tätigkeit mit Minderjährigen nachgehen. Das Gericht griff in seinem Urteil Elemente aus beiden Plädoyers auf: Es stellte eine gewisse kriminelle Energie und egoistische Motive fest und rechnete dem Beschuldigten gleichzeitig sein kooperatives und einsichtiges Verhalten an. «Der Angeklagte ist gewillt, sich behandeln zu lassen», sagte Gerichtspräsident Peter Stoller.

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