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Weiterbildung möglich

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Weiterbildung möglich

Antwort des Staatsrats zu Krankenpflegern

Im Kanton Freiburg arbeiten immer noch mehr als 300 Krankenpflegerinnen und -pfleger mit einem alten Rotkreuz-Fähigkeitsausweis. Deren Weiterbildungsmöglichkeiten seien durchaus intakt, antwortet der Staatsrat auf eine Anfrage.

«Die Situation betrifft eine Berufsgruppe, die zum grossen Teil in unserem Kanton ausgebildet wurde und seit vielen Jahren für unsere Pflegeeinrichtungen nützlich ist», schrieb Grossrätin Nicole Aeby-Egger (CSP, Belfaux) in ihrer Anfrage. Sie zeigte sich beunruhigt über die Zukunft der Krankenpflegerinnen und -pfleger eines vom Roten Kreuz anerkannten Fähigkeitsausweises (FA SRK).

«Nur noch Lückenbüsserinnen»

Diese Ausbildung gibt es seit 1993 nicht mehr und viele Diplomierte hätten seither – meist aus familiären Gründen – die Zusatzausbildung zum Krankenpflegediplom Niveau I nicht gemacht. Sie seien heute in einer schwierigen Situation, wo sie nur noch als Lückenbüsserinnen angesehen oder ihnen Stellen als Schwesternhilfen angeboten würden. Aeby-Egger wollte vom Staatsrat wissen, wie viele solcher Leute mit FA SRK beim Kanton angestellt seien und ob sie mit ihrem Diplom an der Berufsschule zugelassen würden, um in einem Jahr die Berufsmatura zu erlangen.Der Staatsrat bestätigte, dass – mit wenigen Ausnahmen im Kantonalen Psychiatrischen Spital in Marsens – in den öffentlichen Spitälern keine Leute mit einem Rotkreuz-Fähigkeitsausweis mehr rekrutiert würden. Noch seien aber 72 Personen (39,3 Vollzeitstellen) in allen öffentlichen Spitälern sowie rund 250 Personen (132,6 Vollzeitstellen) in Pflegeheimen und Sondereinrichtungen angestellt.

Alle Ausweise bleiben anerkannt

Klar ist laut Staatsrat, dass alle bisherigen Fähigkeitsausweise in praktischer Krankenpflege ihre gesamtschweizerische Anerkennung behalten. Diskussionen seien im Gang, um die Freiburger Löhne der beiden Ausbildungen Krankenpfleger FA SRK und Fachangestellter Gesundheit (FAGE) gleichzusetzen. Momentan seien die Krankenpfleger auf Lohnstufe 10, die Fachangestellten auf 10 bis 12, je nach Verantwortlichkeit.Eine Weiterbildung der Krankenpfleger FA SRK sei nach wie vor gewährleistet über das Jahr Berufsmaturität Gesundheit-Soziales. Dies stünde offen, wenn Bewerbende zwei Jahre Berufspraxis nachweisen könnten. Der Staatsrat weist in seiner Antwort aber darauf hin, dass eine Anmeldung bei der Berufsschule für alle Bewerberinnen und Bewerber obligatorisch ist. Die Berufsmatura ist dann Voraussetzung für ein Pflegediplom der Fachhochschule.In der deutschen Schweiz gibt es auch die Möglichkeit, ein Übergangsprogramm oder nach Diplommittelschule oder Berufsmatura eine höhere Fachschule zu besuchen. Der Staatsrat bestätigt für die Romandie, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten eingeschränkt seien, aber über Praxis und Berufsmatura durchaus intakt.chs

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