Der Angeklagte Nr 1 musste sich auch wegen Strassenverkehrsdelikten verantworten. Unter anderem war er im Juli 2008 mit dem Auto seiner Mutter (ohne ihr Wissen) von Mühleberg nach Gurmels gefahren. Bei Kriechenwil kam er mit seinem Auto von der Strasse ab und rammte einen Robidog sowie ein Strassenschild. Er fuhr davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Das Auto hatte abgefahrene Pneus und der Angeklagte hatte keinen Führerausweis. Er behauptete, es sei zum Unfall gekommen, weil sein Beifahrer die Handbremse gezogen hätte. Dieser schilderte als Zeuge den Hergang etwas anders. im
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