Personen mit Berufsmaturität können unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium an der Pädagogischen Hochschule (PH) zugelassen werden. Die Freiburger Grossrätinnen Andrea Burgener Woeffray (SP, Freiburg) und Isabelle Portmann (FDP, Tentlingen) verweisen auf diese Bestimmung im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und verweisen darauf, dass der Hochschulrat diese Voraussetzungen festlegen müsse. Dies sei aber noch nicht geschehen, und somit die Richtlinien zur Gleichwertigkeit noch nicht erlassen. In einer Anfrage an den Staatsrat kritisieren sie dies und verlangen, dass dieser sich im Hochschulrat für die Durchsetzung der Bestimmung einsetzt.
Weg über die Prüfung
In seiner Antwort verweist der Freiburger Staatsrat darauf, dass er sich in seinen Gesetzen auf verschiedene bundesrechtliche Grundlagen abstütze. Dies sei notwendig, damit die PH Freiburg und deren Diplome national anerkannt würden.
Der Staatsrat hält fest, dass die eidgenössische Berufsmaturität berechtige, ein Studium an einer Fachhochschule, nicht aber an einer universitären oder pädagogischen Hochschule aufzunehmen. Für die Inhaber einer Berufsmaturität wird aber gemäss Bundesverordnung eine Ergänzungsprüfung für die Zulassung angeboten. Auch existiert durch die Erziehungsdirektorenkonferenz die Möglichkeit einer Passerelle. Der Vorbereitungskurs wurde aber in Freiburg 2010 zugunsten der Fachmaturität in Pädagogik aufgehoben. Die Möglichkeit der Prüfung existiert dagegen immer noch. Gemäss der Antwort des Staatsrats wurden 2012 fünf, 2014 vier, 2014 dann 13, und 2015 vier Personen mit Berufsmaturität an der Pädagogischen Hochschule zugelassen.
Kontraproduktiv und teuer
Eine Lockerung der Anforderungen will der Staatsrat nicht eingehen. Unter anderem weist er darauf hin, dass Personen mit Berufsmaturität keinen Unterricht in Geografie und Musik und unter Umständen auch nicht in Naturwissenschaften und bildnerischem Gestalten haben. Diese Fächer seien aber für den Unterricht an der Primarschule sehr wichtig. Sie werden deshalb in der Ergänzungsprüfung getestet.
Würde man die Regeln lockern, so wäre das schwer durchzusetzen, kontraproduktiv und auch sehr kostspielig, zieht der Staatsrat als Fazit. uh