Untertitel: Übergangsfrist zum Abkommen über den freien Personenverkehr ist zu Ende
Mit dem Beginn der zweiten Phase zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit steht den Schweizern seit dem 1. Juni der europäische Arbeitsmarkt offen. Dasselbe gilt für die Angehörigen der bisherigen EU-Länder und der Länder der Europäischen Freihandelszone (Efta). Die zehn Mitgliedstaaten, die erst im vergangenen Mai zur EUgestossen sind, sind von der Personenfreizügigkeit nicht betroffen.
Michel Pittet, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Freiburg, glaubt trotz der Öffnung nicht an eine starke Migrationsbewegung. Eine Aufsichtskommission mit Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und vom Kantons kontrolliert, ob die Unternehmen weiterhin berufs- und ortsübliche Löhne einhalten. Damit soll einem Lohn- oder Sozialdumping entgegengewirkt werden.