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Weitere Steuersenkungen vorgeschlagen

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Autor: walter buchs

Freiburg Der Vorentwurf des Staatsbudgets 2011 sieht einen leichten Ertragsüberschuss von 0,76 Millionen Franken vor. Darin sind weitere Steuersenkungen im Gesamtbetrag von 36 Millionen Franken bereits eingerechnet (FN vom 28. September 2010). Um diese umzusetzen, hat der Staatsrat dem Grossen Rat soeben den Entwurf für Änderungen des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern überwiesen. Die Revision soll in der Novembersession des Kantonsparlaments zusammen mit dem Budget behandelt werden.

Familienförderung durch Vollsplitting

Das steuerbare Gesamteinkommen von Ehegatten und von anderen Steuerpflichtigen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, wird gegenwärtig zum Steuersatz besteuert, der 56 Prozent dieses Einkommens entspricht. Die Vorlage sieht nun vor, diesen Satz auf 50 Prozent zu senken und damit das sogenannte Vollsplitting zu erreichen.

Bei einer Annahme des Vorschlags wird ab kommendem Jahr ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken zu einem Satz besteuert, der einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken (8,2020 Prozent) entspricht, und nicht mehr wie gegenwärtig 56 000 Franken (8,6160 Prozent). Laut Botschaft des Staatsrates hat dies für den Staat eine Einkommenseinbusse von 20 Millionen Franken zur Folge.

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Im Weiteren sieht die Gesetzesänderung vor, die Vermögenssteuern der natürlichen Personen um fünf bis zehn Prozent zu senken. Zur Steigerung der interkantonalen Wettbewerbsfähigkeit Freiburgs schlägt die Regierung vor, die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften um rund zehn Prozent zu senken.

Die Vermögenssteuersenkung hätte zur Konsequenz, dass der Staat bei gleichem Vermögensbetrag vier Millionen Franken weniger einnimmt. Die Einkommenseinbussen infolge einer Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuer werden vom Staatsrat auf insgesamt zwölf Millionen Franken beziffert.

Lockerung des Ausgleichs der kalten Progression

Die Gesetzesrevision sieht auch die Änderung der Vorschriften über den Ausgleich der kalten Progression vor. Darunter wird die Geldentwertung infolge der Teuerung verstanden. Gemäss Vorschlag des Staatsrates soll ein Ausgleich dann erfolgen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise um fünf – statt acht Prozent wie bisher – gestiegen ist, in jedem Fall aber alle drei Jahre.

Im Weiteren muss das kantonale Steuergesetz dem Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform II angepasst werden. Mit der eidgenössischen Gesetzgebung harmonisiert werden soll auch die Steuerbefreiung der konzessionierten Transportunternehmen. Unter die Steuerbefreiung fällt neu bloss noch die konzessionierte Tätigkeit. Eine rein formale Anpassung ans Bundesgesetz betrifft den Kinderbetreuungsabzug. Dieser gilt künftig nicht mehr als Sozialabzug, sondern als allgemeiner Abzug.

Abzug von Parteispenden

Als Vollzug einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion sollen natürliche Personen Beiträge und Zuwendungen an Parteien bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Franken steuerlich abziehen könen. Dieser Grundsatz gilt ebenfalls bei der direkten Bundessteuer.

Wie der Staatsrat in der Botschaft an den Grossen Rat feststellt, sind mit dem Gesetzesentwurf alle vor dem Sommer 2010 gutgeheissenen Motionen zum Thema Steuern berücksichtigt. Eine Ausnahme bildet die allfällige Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer.

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