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Weitere Vereinfachungen für Ausländer der zweiten Generation

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Die rechtlichen Grundlagen des Bürgerrechts sollen neu geregelt werden. Der Staatsrat unterbreitet dem Gros­sen Rat einen Gesetzesentwurf über das Freiburgische Bürgerrecht. Hintergrund ist eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht, das 2018 in Kraft tritt. Das Geschäft sollte laut Christophe Maillard, Direktor des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA), wohl noch dieses Jahr vor den Grossen Rat kommen. Es unterliegt allerdings dem fakultativen Referendum. An sich ist die Freiburgische Gesetzgebung durch diese neue eidgenössische Regelung nicht obsolet geworden und müsste nur teilweise revidiert werden. Im Verlauf der Arbeiten wurde es gemäss der Kantonsregierung jedoch als notwendig erachtet, sie aus Gründen der Lesbarkeit ganz zu überarbeiten.

Die wichtigste Neuerung: Das Einbürgerungsverfahren für Ausländerinnen oder Ausländer der zweiten Generation soll weiter beschleunigt werden, und zwar mit zwei Massnahmen. So werden die Bewerber erstens nicht mehr von der Einbürgerungskommission des Grossen Rates angehört werden, sondern nur noch im Rahmen der Erhebung vom Amt. Und zweitens soll der Staatsrat und nicht mehr der Grosse Rat über die Einbürgerungen entscheiden. So kann das Entscheidungstempo erhöht werden, weil die Kantonsregierung nicht mehr an die Sessionen des Grossen Rats gebunden ist. Im Weiteren wird auch die Berücksichtigung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes und der Kinder analog zum Bundesrecht in die Integrationskriterien aufgenommen. Diese Änderung der Praxis hat laut der staatsrätlichen Botschaft weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. Es sei allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Kompetenz des IAEZA, Nichteintretensentscheide oder Unzulässigkeitsentscheide zu erlassen, einen erheblichen Mehraufwand für dieses Amt zur Folge haben. Im Gegenzug dürften künftig weniger Einbürgerungsdossiers eingereicht werden, da sie auf Personen mit einem Ausweis C beschränkt sein werden. Dies bestätigte auch Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) auf Anfrage.

«De facto finden bei Minderjährigen der zweiten Generation schon heute kaum mehr Anhörungen vor unserer Kommission statt», sagt Grossrätin Andréa Wassmer (SP, Belfaux), Präsidentin der Einbürgerungskommission. «Hier ändert sich also nicht viel.» Anderer Meinung ist Grossrat Ruedi Schläfli (SVP, Posieux), Präsident der kantonalen SVP. «Wir sind komplett dagegen, dass der Grosse Rat diese Kompetenz aus der Hand gibt», sagt er. «Man darf dem Staatsrat nicht zu viel Macht geben.» Und auch Grossrat André Schoenenweid (CVP, Freiburg), Präsident der kantonalen CVP, ist «im Grundsatz gegen Kompetenzverluste des Grossen Rats».

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