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Weitere Verschärfungen sind der falsche Weg

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Im Grunde genommen sind sich mehr oder weniger alle einig: Wer wegen seiner Rasse oder Religion, seiner Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Anschauungen bedroht oder in seiner Freiheit gefährdet ist, soll Zuflucht in der Schweiz finden. Dies ist der Hauptzweck des vor 25 Jahren in Kraft gesetzten Asylgesetzes. Auch mit der jüngsten Revision, über die der Souverän am 24. September abstimmt, wird am Flüchtlingsbegriff, der sich an der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 orientiert, nichts geändert.Wie bei den früheren Änderungen wollen Bundesrat und Gesetzgeber vielmehr dem eigentlichen Zweck des Asylgesetzes besser zum Durchbruch verhelfen. Dabei gibt es zwei Schwierigkeiten, welche man besser in den Griff bekommen will: Viele Asylsuchende weigern sich, ihre Identität bekanntzugeben, um so einen Aufenthalt in der Schweiz zu erzwingen. Nahezu die Hälfte der Abgewiesenen entzieht sich der Ausreise. Das Gesetz kann also nicht gebührend umgesetzt werden, was staatsrechtlich fragwürdig ist.Um die erwähnten Probleme besser bewältigen zu können, sollen nun die Bedingungen bei der Erstbefragung weiter verschärft und den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden, härtere Zwangsmassnahmen vorzusehen. Genau diese beiden neunen Bestimmungen geben am meisten zur Kritik Anlass. Tatsächlich muss man sich fragen, ob diese weiteren Einschränkungen auch zum Ziele führen. Viele Personen, die seit Jahren mit den Asylsuchenden im Kontakt und mit deren Problemen direkt konfrontiert sind, kommen zum Schluss, dass die höheren Hürden das Abtauchen in die Illegalität noch mehr fördern werden.Dem kann man entgegenhalten, dass das Asylgesetz auch in seiner neuen Fassung weiterhin viel Spielraum offen lässt. Wenn die Bestimmungen wie die Ausnahmen bei der Ausweispflicht ausgeschöpft werden, haben die wirklich Verfolgten nach wie vor eine echte Chance, hier Schutz zu finden, auch solche ohne offizielle Ausweispapiere.Aber gerade hier sind Zweifel bei der Umsetzung angebracht. Seit Jahren macht sich nämlich ein zunehmendes Misstrauen, eine generelle Abwehrhaltung praktisch allen Asylsuchenden gegenüber breit. Gewisse Gesetzesverschärfungen werden gezielt als Stimmungsmache Ausländern gegenüber missbraucht, statt sich zu fragen, ob sie tatsächlich zur Missbrauchsbekämpfung geeignet sind. Diese Abschottungs- und Ghettomentalität darf nicht noch unterstützt werden, denn sie ist der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention unwürdig.Diese in gewissen Kreisen um sich greifende negative Einstellung birgt die Gefahr in sich, dass die vorgeschlagenen Artikel des Asylgesetzes sehr strikt und einseitig angewendet werden könnten. Etliche Einzelschicksale, die in den vergangenen Wochen und Monaten bekannt wurden, weisen darauf hin. So wurden, namentlich seit Bundesrat Christoph Blocher im Amt ist, verschiedene Anträge des Freiburger Staatsrates um vorläufige Aufnahme manchmal mit recht zynischen Argumenten abgelehnt, obwohl bei sachlicher Beurteilung die Betroffenen die Bedingungen des Flüchtlingsbegriffs erfüllen.Es ist somit nicht an der Zeit, den (Bundes-)Behörden ein verschärftes Asylgesetz in die Hand zu geben. Es ist abzulehnen. Zusätzliche Kosten und neue Probleme würden sowieso weitgehend an die Kantone und Gemeinden abgeschoben. Der Bund soll vielmehr die Möglichkeiten des jetzt geltenden Gesetzes besser ausschöpfen und seine eigenen Hausaufgaben machen. Dazu gehören unter anderem die Bemühungen, mit ausländischen, namentlich afrikanischen Staaten bilateral Rückkehrabkommen abzuschliessen. Dies wurde in den vergangenen Jahren vom zuständigen Departement fast vollständig vernachlässigt.Was die Schweiz jetzt braucht, ist eine Versachlichung der Diskussion rund um das Asylwesen und nicht ein weiteres Schüren von Emotionen, das bloss zur Verschärfung von Gesetzesbestimmungen ohne grosse Aussicht auf wirkliche Problemlösungen führt. Auf dieser Grundlage kann man dann wieder Vertrauen schöpfen, dass die zu-ständigen Behörden den Kerngehalt des Asylgesetzes wirklich ernst nehmen und für faire Verfahren einstehen.

Autor: Von WALTER BUCHS

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