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Weko hat Bedenken bei Freiburger Glasfaserprojekt

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FreiburgDie im Kooperationsvertrag enthaltenen Abreden über Mengen und Preise könnten den freien Wettbewerb stark beeinträchtigen, so die Wettbewerbshüter der Wettbewerbskommission (Weko).

Im Kanton Freiburg haben das Stromunternehmen Groupe E und Swisscom ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsmodell gewählt. Die Weko beanstandet dabei jene Klauseln, die unter anderem für Vorleistungsprodukte für rund 40 Jahre fixe Verkaufspreise und Mindestabnahmemengen vorsehen.

Mit dem Urteil werde der Bau der Glasfasernetze nicht behindert, betont die Weko. Es liege nun aber an den Unternehmen, für einen wettbewerbskonformen Betrieb der Glasfasernetze zu sorgen. Sollten sie dies unterlassen, und sollte die Weko beim Betrieb Verstösse gegen das Kartellgesetz feststellen, werde sie eingreifen.

Die Groupe E habe am Donnerstag Kenntnis vom Weko-Bericht erhalten, sagt Unternehmenssprecher Christophe Kaempf. Es sei der Groupe E deshalb noch nicht möglich gewesen, das 70-seitige Dokumente detailliert zu prüfen und mögliche Folgen für das Freiburger Projekt abzuschätzen. Kaempf stellte aber eine Stellungnahme für Montag in Aussicht.

Ähnliche Einwände hatte die Weko bereits bei Kooperationsverträgen in anderen Städten angebracht. Im Anschluss hatte die Swisscom ihre Verträge zum Glasfasernetzbau mit den jeweiligen städtischen Elektrizitätswerken anpassen müssen. Einen ähnlichen Vertrag wie in Freiburg beanstandet die Weko derzeit in Genf.sda/uh

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