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Welche Gefahren birgt der Klärschlamm in sich? Läs

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Der Staatsrat stellt Methoden zur Klärschlammverbrennung vor

Welche Gefahren birgt der Klärschlamm in sich? Lässt sich der finanzielle Aufwand für die Verbrennung als alternative Entsorgungsmethode des Klärschlamms tatsächlich rechtfertigen? Über die Zukunft des kantonalen Klärschlammes hat der Staatsrat auf Geheiss des Postulats von Grossrat Raphaël Chollet dem Grossen Rat einen Untersuchungsbericht vorgelegt.

Er stellt darin die praktischen und finanziellen Konsequenzen der Umstellung von der landwirtschaftlichen Nutzung auf die thermische Verwertung des Schlammes dar.
Der Staatsrat kommt zum Schluss, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht sei, auf Verbrennung umzusteigen. Es genüge, geeignete Massnahmen zu ergreifen und die ARA in Estavayer-le-Lac und Domdidier, die über keine Hygienisierungsanlagen verfügen, mit einer solchen auszustatten, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Klärschlamm führt
zu Überdüngung

Um einen ökologischen Leistungsausweis zu erlangen, müssen die landwirtschaftlichen Produkte restriktiven Vorschriften genügen, welche insbesondere vom Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten und von Bio-Suisse erlassen wurden. Der Gebrauch von Klärschlamm als Dünger kann einem Landwirt, der nach einem Ökolabel strebt, einen Strich durch die Rechnung machen. Grund dafür ist, dass der Klärschlamm einen sehr hohen Gehalt an Nährstoffen aufweist, der deutlich über dem Normwert liegt, man spricht von einer so genannten Überdüngung.

Doch im Klärschlamm finden sich nicht nur Nährstoffe, sondern auch eine ganze Palette von Schadstoffen, vor allem hochgiftige Schwermetalle und und organische Fremdstoffe. Diese können ein Kontaminationsrisiko für Pflanzen und Tiere beherbergen, das aufgrund der Nahrungskette auch den Menschen gefährdet. Deshalb ziehen immer mehr Landwirte vor, ihre Äcker mit eigenem Dünger zu nähren.
Insgesamt werden in der Schweiz 40 Prozent des Klärschlamms in der Landwirtschaft verwertet. Die Verwertung ist kantonal geregelt. In Freiburg wurde bisher aus finanziellen Erwägungen auf die Verbrennung von Klärschlamm verzichtet.

14 Mio. Franken für eine Trocknungsanlage

Würde man in Freiburg von der «Tradition» abweichen und den Klärschlamm verbrennen, so würde dies den Kanton teuer zu stehen kommen. In den 29 Abwasserreinigungsanlagen werden jährlich 85500 Kubikmeter flüssiger Schlamm produziert, was 6500 Tonnen Trockensubstanz entspricht. Im Jahr 2010 werden über 9000 Tonnen erwartet.

Um diese enormen Mengen an Klärschlamm zu verbrennen, wäre eine Anpassung der Infrastruktur nötig. Dazu sieht der Staatsrat drei Möglichkeiten vor. Zum einen ist dies die Verbrennung in Kehrichtverbrennungsanlagen oder in einer Zementfabrik, zum anderen steht der Bau eines Spezialofens für Klärschlamm zur Diskussion.
Der Staatsrat erachtet von den vorgeschlagenen Möglichkeiten vor allem die Zementfabrik-Variante als attraktiv. Diese würde auch Vorteile für die Fabrik mit sich bringen, da die Schlammlieferanten für die Verbrennung zusätzlich bezahlen müssten und der Brennstoff die Kohle ersetzen könnte. In der Westschweiz stehen drei Zementfabriken zur Verfügung. Einzig der Bau einer Schlammtrocknungsanlage würde finanzielle Mittel in der Höhe von 14 Mio. Franken erfordern.
Die Erstellung eines Spezialofens zur Klärschlammverbrennung könnte in Châtillon/Posieux, dem Zentrum für Müllentsorgung, realisiert werden. Ein Teil der Infrastruktur ist schon vorhanden.
Die Kosten für den Ofen und die Trocknungsanlage würden sich auf 20 Mio. Franken belaufen. Der Vorteil: Verbrennung und Trocknung wären in einer Anlage integriert.

Weniger Risiko

Derzeit findet der Klärschlamm auf folgende Weise in der Landwirtschaft Verwendung: Mit dem nicht hygienisierten Schlamm werden Ackerböden gedüngt, der hygienisierte ist für Futter- und Gemüseflächen vorgesehen. Diese Methode kann mit der bestehenden Infrastruktur auch in Zukunft problemlos verfolgt werden.

Um das Risiko zu verringern, sieht der Staatsrat in seinem Bericht folgende Massnahmen vor: noch umfassendere Hygienisierungsmassnahmen, eine Erweiterung der Schadstoffkontrollen und die Errichtung eines Versicherungssystems zur Risikoabdeckung.
Von der Beibehaltung des gegenwärtigen Systems der Verwendung in der Landwirtschaft, kombiniert mit den erwähnten Präventionsmassnahmen und dem Bau der Hygienisierungsanlagen in Domdidier und Estavayer-le-Lac, verspricht sich der Staatsrat den grössten Erfolg.
Quod erat demonstrandum.

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