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Welche Staatshilfe für Kinderkrippen?

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Untertitel: Grosser Rat lehnt Beiträge pro Betreuungsplatz ab

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Bereits heute sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter anzubieten. «Es gibt Gemeinden, die finanzielle Schwierigkeiten haben, das Gesetz zu erfüllen», gab Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) zu bedenken. «Wir leben nicht mehr in einer Gesellschaft, in der die Nachbarschaft oder die Familie sich um die Erziehung der Kinder kümmert», fuhr sie fort.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen werde in Zukunft noch zunehmen. Der Kanton Bern werfe beispielsweise jährlich 54 Millionen in einen Lastenausgleichsfonds für ausserfamiliäre Einrichtungen, führte die CSP-Grossrätin aus.
Eine finanzielle Unterstützung des Staates pro Betreuungsplatz und eine Vereinheitlichung der Aufnahmebedingungen auf dem ganzen Kantonsgebiet forderten Antoinette Romanens (SP, Bossonens) und Nicole Aeby-Egger (CSP, Belfaux). Sie gaben sich überzeugt, dass Pauschalbeiträge des Staates den Gemeinden helfen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sie wiesen auch darauf hin, dass die heutige Berufswelt von den Eltern eine grosse Mobilität verlangt.

Nicht die einzige Möglichkeit

Es gab aber auch andere Stimmen. Christiane Feldmann (FDP, Murten) stritt die Notwendigkeit von Krippen nicht ab. «Krippenplätze sind nicht die einzige Lösung», hielt sie aber fest. Lösungen seien auch innerhalb der Familie möglich.

Sie dachte dabei an Tageseltern, an die nachbarschaftliche Hilfe usw. Zudem wollte sie dem Staat nicht immer mehr Lasten aufbürden, wenn schon immer von Steuersenkungen die Rede sei. Auch wehrte sie sich gegen Bedingungen, die im ganzen Kanton gleich aussehen müssen. «Unterschiedliche Lösungen sind nicht des Teufels», meinte sie. Sie stört sich auch nicht daran, wenn in der Stadt Freiburg und in Ried bei Kerzers nicht dieselben Bedingungen gelten.
SVP-Sprecher Gilles Schorderet lehnte die Motion ab, weil er verhindern möchte, dass mit grosszügigen Lösungen die Eltern verleitet werden, die Erziehung ihrer Kinder Professionellen anzuvertrauen.

Dennoch ein neues Gesetz

Trotz Ablehnung der Motion muss der Staatsrat ein neues Gesetz ausarbeiten, um der Kantonsverfassung nachzuleben. Gemäss Staatsrat werden noch in diesem Jahr Vorarbeiten geleistet. Das neue Gesetz wird allerdings erst im Jahre 2009 in Kraft treten.

Keine Mühe hatte der Grosse Rat, ein Postulat von Catherine Keller-Studer (CVP, Cressier) anzunehmen. Damit wird der Staatsrat verpflichtet, einen Bericht über die Entwicklung, das Funktionieren, die Bedürfnisse und die aufgetretenen Schwierigkeiten auf dem Gebiet der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter auszuarbeiten.

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