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Welche Zukunft für die Kliniken?

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Untertitel: Aufnahme in die Spitalliste ist möglich

Autor: Von WALTER BUCHS

Aufgrund «beunruhigender» Informationen über die Situation der Privatkliniken in Freiburg, namentlich von St. Anna und Garcia, hat Grossrat Michel Buchmann (CVP, Romont) dem Staatsrat einige Fragen gestellt. Er wollte namentlich wissen, welches ihre Stellung im Rahmen des kantonalen Spitalnetzes sein wird.

Künftig eine einzige Anstalt

I

Weiter ist aus der Antwort des Staatsrates an Grossrat Buchmann zu erfahren, dass der Gesetzesentwurf, der die künftige Spitalplanung regeln wird, demnächst in die Vernehmlassung geht. Dieses Gesetz werde die bestehenden öffentlichen Spitalstrukturen, mit Ausnahme des Kantonalen Psychiatrischen Spitals, in einer einzigen kantonalen Anstalt zusammenführen. Es sieht somit vor, dass eine öffentlichrechtliche Anstalt errichtet wird, welche die Tätigkeit und Güter des Kantonsspitals und der Gemeindeverbände, die ein Spital führen, übernimmt. Darin wird auch stehen, dass diese Anstalt mehrere Spitalstandorte führt.

Vereinbarungen mit Kliniken

Das bestehende Gesundheitsgesetz sieht bereits vor, dass der Staatsrat eine Spitalliste aufstellt, in der sowohl die öffentlichen Spitäler (künftig das Freiburger Spitalnetz) als auch die privaten Leistungserbringer aufgeführt sind. Mit der Aufnahme in die Spitalliste können die Privatkliniken ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen erbringen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt übrigens vor, dass bei der Spitalplanung die «Privatorganismen angemessen berücksichtigt» werden.

Der Gesetzesentwurf für das Spitalnetz sieht tatsächlich vor, dass in diesem Rahmen mit den Universitätsspitälern, den öffentlichen und privaten Institutionen des Gesundheitswesens, den niedergelassenen Ärzten und anderen medizinischen Diensten zusammengearbeitet wird. Mit den entsprechenden Institutionen und Diensten würden dann Vereinbarungen getroffen, womit die Autonomie der Betroffenen automatisch beschränkt würde.

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