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Welche Zukunft für Tankstellen-Shops?

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Welche Zukunft für Tankstellen-Shops?

Ein Komitee «Ja zur Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels»

Wer will, dass die Tankstellen-Shops am Abend und am Sonntag weiterhin geöffnet bleiben, muss am 18. Mai ein Ja zur Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels in die Urne werfen. Ein Komitee befürchtet, dass sich viele Leute dessen nicht bewusst sind.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Am Abstimmungswochenende vom 18. Mai wird an der Urne auch über die Zukunft der Tankstellen-Shops im Kanton Freiburg entschieden. Lehnt das Freiburger Stimmvolk die Revision des Gesetzes über die Ausübung des Handels ab, so finden die beliebten Abend- und Sonntagseinkäufe in den Tankstellen-Shops ein jähes Ende.

Am Mittwoch hat sich ein Befürworter- Komitee vorgestellt, welches von den FDP-Grossräten Denis Boivin und Markus Ith (Vize) präsidiert wird.

Vor bösen Überraschungen warnen

Das Komitee möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht erst am Montagabend, 19. Mai, vor den geschlossenen Tankstellen-Shops feststellen, was am Vortag an der Urne entschieden worden ist. Es wartete mit einer Reihe von Argumenten auf, die für das revidierte Handelsgesetz sprechen.

Die Besitzer solcher Shops wissen, dass ihre Produkte vor allem am Abend und am Sonntag gefragt sind, wenn die andern Geschäfte geschlossen sind. Müssen sie sich an die üblichen Ladenöffnungszeiten halten, so befürchten sie grosse Umsatzeinbussen. «Wir müssten Personal entlassen», gab John Schopfer, Präsident der Freiburger Tankstellenshop-Inhaber, zu bedenken. Er ging aber noch weiter: «Da die Margen auf dem Benzin sehr gering sind, wäre es nicht mehr rentabel, Verkaufspersonal zu engagieren. Es würde durch Kreditkarten-Automaten ersetzt, oder der Benzinpreis müsste erhöht werden», fuhr er fort. Dieser Argumentation schloss sich auch Hubert Waeber, Geschäftsführer und Mitinhaber des BP Shops in Tafers, an.

Beliebte Arbeitsplätze

Beide waren sich einig, dass Verkäuferin oder Verkäufer in Tankstellen-Shops ein gesuchter Nebenjob für Hausfrauen und Studenten ist. «Auf eine Anzeige haben sich gleich 53 Interessierte gemeldet», hielt Waeber dazu fest. Das Argument der Gewerkschaften, wonach sich das Verkaufspersonal gegen die verlängerten Ladenöffnungszeiten wehrt, liessen sie deshalb keineswegs gelten. Sie können auch nicht verstehen, dass sich die Gewerkschaften mit ihrem Nein gegen die Erhaltung von Arbeitsplätzen aussprechen.

Nicht verstehen können die Tankstellenshops-Inhaber ebenfalls, dass sich Detaillisten wie Bäcker, Patisseure, Metzger usw. gegen die Gesetzesrevision wehren. «Sie betrachten uns als Konkurrenten», sagten sie, widersprachen aber dieser Meinung heftig. «Die Bäcker und Metzger können die Shops beliefern. Sie sollten diese als Chance betrachten», betonten Denis Boivin und Markus Ith. «Ich kaufe beim einheimischen Gewerbe jährlich Waren für über 200 000 Franken ein», ergänzte John Schopfer. «Ein Patisseur, der seine feine Sachen in einem Tankstellen-Shop verkauft, könnte so auch Reklame für sein Geschäft machen», hielt Denis Boivin fest.

Gesetzliche Unklarheiten
aus dem Weg räumen

Für den Präsidenten des Pro-Komitees wird mit dem revidierten Handelsgesetz auch Klarheit auf juristischer Ebene geschaffen. Wenn die Shops heute gar bis 22 Uhr geöffnet bleiben, so berufen sich die Inhaber auf das geltende Gesetz, das besagt, dass «die Gemeinden für besondere Veranstaltungen oder für bestimmte dauerhaft betriebene Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, ausnahmsweise Abendverkäufe bewilligen können». Diese Formulierung lasse gewisse Interpretationen offen.

Mit dem revidierten Gesetz hingegen dürfen Geschäfte für den dringenden Bedarf von Montag bis Samstag bis 21 Uhr, am Sonntag bis 19 Uhr geöffnet bleiben. Zudem darf die Verkaufsfläche nicht grösser sein als 100 Quadratmeter. Lebensmittel und eine beschränkte Auswahl der gängigen Konsumgüter dürfen angeboten werden, aber keine alkoholischen Getränke.

Nicht mit Arbeitsgesetz verwechseln

Dem Pro-Komitee war es auch ein Anliegen zu betonen, dass das kantonale Gesetz über die Ausübung des Handels nicht mit dem eidg. Arbeitsgesetz verwechselt werden dürfe, in welchem u.a. die Sonntagsarbeit geregelt sei. So wies Jean-Pierre Siggen, Direktor des Freiburger Arbeitgeber-Verbandes, darauf hin, dass laut Verordnung die Tankstellen-Shops, die an Autobahnen oder an Hauptachsen mit starkem Reiseverkehr gelegen sind, keine Bewilligung für die Sonntagsarbeit benötigen.

In der welschen Übersetzung müsse der Reiseverkehr auch touristischen Charakter aufweisen, doch sei die deutsche Version massgebend.

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