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Welchen Garantien darf man vertrauen?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Finanzbranche reagiert mit Garantien unterschiedlicher Ausprägung auf die allgemeine Verunsicherung. Aber sind Garantien auch immer echte Garantien? Wer steht dahinter, und wie ist die Bonität des Garantiegebers zu beurteilen? Und wer kontrolliert überhaupt, ob das Ganze rechtmässig abläuft?

Bei festverzinslichen Bankanlagen gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Sicherheitsmechanismen. Dank der Einlagensicherung sind Kontoguthaben und Kassenobligationen pro Anleger und Bank bis zu einem Betrag von 100 000 Franken gesichert. Das Problem dieser Sicherung ist, dass es eine maximale Haftungssumme von sechs Milliarden Franken gibt. Bei einer mittelgrossen Bank in Nöten würde diese Summe rasch erreicht werden. Zudem stellt nicht der Staat diesen Betrag zur Verfügung, sondern die anderen Banken springen in einem solchen Fall ein.

Das zweite Sicherungssystem betrifft die Säule-3a-Konti und die Freizügigkeitskonti. Diese unterliegen nicht dieser Einlagensicherung, werden im Konkursfall aber bis zu einem Betrag von 100 000 Franken in der Gläubigerklasse 2 geführt. Somit werden diese Forderungen nach den Arbeitnehmer-, aber vor allen anderen Forderungen getilgt. Im Schweizer Bankensystem gab es im Jahr 2008 privilegierte Einlagen von rund 350 Milliarden Franken.

Bei Wertschriftendepots ist die Bank nur Verwahrungsstelle. Bei einem Konkurs können die Titel einfach auf eine andere Bank übertragen werden. Dafür besteht hier natürlich ein Ausfallrisiko beim Herausgeber der Aktie oder der Obligation. Anlagefonds stellen ein Sondervermögen dar und werden im Konkursfall der Fondsleitung oder der Depotbank ausgesondert. Die Werte fallen nicht in die Konkursmasse. Einzig beim Konkurs der Depotbank könnte die Liquidität des Fonds gefährdet sein. Strukturierte Produkte dagegen weisen ein deutlich höheres Risikoprofil als Anlagefonds aus. Alles hängt hier von der Bonität des Emittenten ab. Fällt dieser aus, droht ein Totalverlust.

Versicherung

Die Lebensversicherungen verfügen über ein sogenanntes Gebundenes Vermögen. In diesem Sondervermögen werden Sparbeiträge von den Kunden, angesammelte Überschussguthaben und Verpflichtungen für Risikoversprechen eingebucht. Auch Säule 3a und Freizügigkeitsleistungen gehören in dieses Sondervermögen. Weiter ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, dieses Gebundene Vermögen mit zusätzlichen Eigenmitteln zu hinterlegen.

Die Finanzmarktaufsicht Finma überwacht regelmässig, ob die vorhandenen Mittel im Gebundenen Vermögen die Verpflichtungen der Gesellschaft übersteigen. Nähern sich diese Werte zu stark an, dann muss die Versicherung weitere eigene Mittel einschiessen. Kann sie dies nicht, wird im schlimmsten Fall das Gebundene Vermögen aus der Versicherung herausgelöst, verwertet und an die Kunden vergütet. Dieser Mechanismus führt dazu, dass Versicherungen nach Schweizer Staatsanleihen die hochwertigste Garantie am Markt bieten können. Entsprechend konservativ fällt die Anlagestrategie aus. Bevorzugt werden vor allem Immobilien und festverzinsliche Wertpapiere.

Berufliche Vorsorge

Hier gilt es, zwischen teil- respektive vollautonomen Sammelstiftungen und Vollversicherungen zu unterscheiden. Die Vollversicherungen werden nur noch von wenigen grossen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Risiken liegen zu 100 Prozent bei der Versicherung. Eine allfällige Unterdeckung muss die Versicherungsgesellschaft aus eigenen Mitteln ausgleichen. Dies hat natürlich Einfluss auf die Kosten und die Rentabilität der angeschlossenen Verträge.

Die teil- oder vollautonomen Sammelstiftungen weisen die aktuell gedeckten Verpflichtungen mit dem Deckungsgrad aus. Fällt dieser Deckungsgrad unter 90 Prozent, sind Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die ganze Überwachung dieser Sammelstiftungen erfolgt über die entsprechenden Aufsichtsbehörden. Ein Konkurs sollte eigentlich nicht möglich sein. Falls doch in einem Extremfall eine Kasse nicht mehr saniert werden könnte, wären Leistungen bis Lohnbestandteile von aktuell 126 360 Franken über den Sicherheitsfonds BVG abgedeckt.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Sicherheit bei den Vollversicherern vorfinanziert wird, während bei teil- und vollautonomen Sammelstiftungen erst bei tatsächlicher Unterdeckung Sanierungsbeiträge bei Versicherten erhoben werden können.

Rendite oder Garantie?

Das Thema ist hoch komplex und ständig im Wandel. Immer wieder kommen neue Finanzprodukte und Anbieter auf den Markt, und diese gilt es zu beurteilen. In der täglichen Arbeit wird beobachtet, dass oft das Angebot mit der attraktivsten Renditeversprechung oder der höchsten Garantie gewählt wird. Der Wert dieser Versprechung oder Garantie wird oft aber ausgeblendet oder oberflächlich gestreift. Der Beizug einer Fachperson ist absolut zu empfehlen.

Der Autor

Joseph Jungoist Vorsorge-, Versicherungs- und Anlageberater der Roth Gygax & Partner AG sowie der FMH Insurance Services und medDENT.ch Versicherungsberatungsstelle. Verwaltung und Betreuung der Firmenkunden mit Schafer Versicherungen AG in Freiburg.

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