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Welchen Platz für Behinderte im AHV-Alter?

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Autor: walter buchs

Freiburg Die Frage der Betreuung von geistig und psychisch behinderten Betagten soll in die Überlegungen im Rahmen des Projekts Senior+ integriert werden. Ausserdem sollen spezifische Bestimmungen ins künftige Gesetz über die Betagten oder aber in die Gesetzgebung über Personen mit Behinderungen aufgenommen werden.

Dies haben die CVP-Grossräte Gabrielle Bourguet aus Granges und der kürzlich verstorbene Moritz Boschung aus Düdingen in einer Motion verlangt. Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, die Motion zu überweisen. Gleichzeitig beantragt er in der soeben veröffentlichten Antwort, die Umsetzung bis zum 1. Januar 2014 zu verlängern. Dann sollen die genannten neuen Gesetze in Kraft treten.

Wie die Regierung bekannt gibt, wurden Mitte 2008 1189 Personen entweder in einer Tagesstätte betreut oder hatten eine geschützte Tätigkeit in einer Sondereinrichtung im Kanton. Unter ihnen waren 70 über 65 Jahre alt. 50 lebten in einer Institution, 20 waren in einer Werkstätte beschäftigt oder in einer Tagestätte betreut.

Einstellung auf neue Bedürfnisse

Laut Antwort des Staatsrates lebt heute die Mehrheit der alternden Personen mit geistiger Behinderung in einer Sondereinrichtung oder wird schrittweise in eine solche integriert. Die Heime mit Beschäftigung hätten sich nach und nach an die Bedürfnisse der alternden Bewohnerinnen und Bewohner angepasst und würden teilweise auch das Personal entsprechend aufstocken.

In den Heimen ohne Beschäftigung hingegen sei die Betreuung von Personen, die nicht mehr in der Werkstätte arbeiten können, mit einigen Problemen verbunden, räumt der Staatsrat weiter ein. Um diese zu beheben, habe er in den vergangenen fünf Jahren die Schaffung mehrerer Tagesstätten bewilligt, die sowohl zu Hause lebende behinderte Betagte als auch solche, die in einer Sondereinrichtung wohnen und nicht mehr arbeiten können, aufnehmen.

Wie der Antwort auf die Motion zu entnehmen ist, gab es Ende 2009 im Kanton vier Tagesstätten mit insgesamt 27 Plätzen, die Personen mit einer geistigen Behinderung aufnehmen konnten. Bis 2012 sollten zwei weitere Tagesstätten mit 15 neuen Plätzen geschaffen werden. Ein weiteres Projekt mit zehn Plätzen werde derzeit noch geprüft.

Trend zum Verbleib im bisherigen Umfeld

Alternde Personen mit einer psychischen Behinderung würden nicht selten in einem Pflegeheim oder einem einfachen Heim untergebracht, stellt der Staatsrat weiter fest. Obwohl die Wahl dieser Art von stationären Leistungen auch in Zukunft beizubehalten sei, könne festgestellt werden, dass der Trend eher zu einem möglichst langen Verbleib im bisherigen Umfeld geht, was dank dem Ausbau von Heimen mit Beschäftigung und der Schaffung von Tagesstätten möglich sei.

Ende 2009 standen in Freiburger Einrichtungen 88 Plätze für Personen mit einer psychischen Behinderung in einem Heim mit Beschäftigung zur Verfügung, die auch über 65-Jährigen offen standen. Laut Motionsantwort wurde für 2010 die Schaffung einer neuen stationären Einrichtung mit sieben Plätzen genehmigt; zwei davon seien für die Tagesbetreuung bestimmt. Darüber hinaus werde derzeit im Hinblick auf die für 2012 vorgesehene Revision der Planung der Langzeitpflege die Möglichkeit geprüft, bestimmte Abteilungen in den Einrichtungen für Personen mit Behinderungen als Pflegeheim anzuerkennen.

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