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Wem nützt Bundesgerichts-Entscheid?

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Untertitel: Lärm-Diskussion zur Jazz-Parade Freiburg wieder lanciert

Autor: Von ANTOINERUF/La Liberté

Es passiert nicht alle Tage, dass Jean-Claude Henguely, Organisator der Jazz-Parade in Freiburg, und Jean-Ludovic Hartmann, Anwalt der Vereinigung der Anwohner, sich einig sind, einen Bundesgerichts-Entscheid betreffend. Darin hat das Bundesgericht im vergangenen Oktober in der Stadt Basel ein Festival bewilligt. Das Problem dieser Einigkeit liegt darin, dass Henguely und Hartmann den Entscheid anders beurteilen.

«Animation im Zentrum erlaubt»

«Das Bundesgericht sagt, dass Animationen im Stadtzentrum erlaubt sind», führt Henguely aus. «Das erlaubt uns, die Diskussion neu zu führen. Animationen sieht man heute in Ascona, wo es sechs Bühnen für Rockmusik im Stadtzentrum hat, in Locarno, das auch ein Rockfestival organisiert, oder auch das «Festival de la Cité» in Lausanne. Die Lärmemissionen sind überall grösser und die Veranstaltungen dauern am Abend länger als in Freiburg.»

Der Organisator der Jazz-Parade fährt fort: «Das Urteil sagt, dass die systematischen Oppositionen aufhören sollen. Die Parade hält sich an die gesetzlichen Auflagen. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch andere Organisatoren daran halten würden, wie zum Beispiel die Quartier-Feste. Wir sind die Geiseln der anderen Veranstaltungen: Alle machen Lärm, aber nur wir werden belangt. Die Leute haben das Recht zu leben, sich zu treffen und zu amüsieren. Ich will bloss meinen Beruf ausüben können», sagte Henguely abschliessend.«Herr Henguely zitiert nur einige Linien aus ihrem Zusammenhang heraus.», entgegnet Jean-Ludovic Hartmann. Für denAnwalt der Anwohner ist der Entscheid zu «99 Prozent eine gute Nachricht». Er enthalte alles, was man in Freiburg auch umsetzen müsste, um damit weniger Zeit mit Prozessieren zu verlieren: Dialog zwischen den Interessierten, gegenseitige Konzessionen und Kontrolle.

«Kaum Kontrollen in Freiburg»

«Freiburg erlaubt 93 Dezibel, Basel nur 70 bis 80. Zudem wird die Lärmbelastung kontrolliert, man kann sie live auf Internet abrufen. Mit dieser Massnahme kann man Übertretungen erfassen und stoppen. Die Rekurse würde schnell keinen Sinn mehr machen. Aber in Freiburg wird kaum kontrolliert.»

Was aber noch wichtiger sei, ist die Tatsache, dass Basel die Zeitspanne zwischen 22.30 und 06.30 Uhr als Ruhezeit respektiert. «In Freiburg bleiben die Leute bis um 03.00 Uhr und um 06.30 Uhr kommen bereits die Räumungsmaschinen», so Hartmann. Das Polizeireglement der Stadt verbiete aber jegliche lärmige Aktivität zwischen 21.00 und 07.00 Uhr.

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