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Wenig spektakuläre Änderungen

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Neues Reglement zur Organisation des Gemeinderates

Für die neue Organisation sind unter anderem Ideen mit einbezogen worden, welche die Firma «PricewaterhouseCoopers» anlässlich ihrer Analyse der Gemeindestruktur generiert hatte. Die sorgfältigere Finanzplanung ist einer dieser Punkte. In Zukunft soll der Gemeinderat zu Beginn jeder Verwaltungsperiode die Hauptziele festlegen und den Generalrat darüber informieren. Des Weiteren muss ein Finanzplan ausgearbeitet werden, welcher vorsieht, welche Projekte mit welcher Dringlichkeit realisiert werden sollen und wie die Ausgaben zu decken sind.

Ein weiterer Punkt ist die Auflistung der finanziellen Aufgaben und Kompetenzen der Gemeinderäte in ihren Ressorts in einem detaillierten Verwaltungsreglement. Die Direktionen sind gemäss neuem Reglement ebenfalls verantwortlich für die Einhaltung der Budgets und die Bewilligung von Spezialkrediten. Laut Syndic Dominique de Buman werden die Gemeinderäte in der Ausübung ihrer Funktionen generell grössere Freiheit geniessen können.

Verteilung der Ämter
noch nicht geregelt

Jeder der fünf Ratsmitglieder übernimmt einen oder mehrere Dienste und ist Stellvertreter in einem weiteren Dienst;wie diese aufgeteilt werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Im August ist zu diesem Zweck eine ausserordentliche Sitzung geplant.

Die Tätigkeit als Gemeinderat ist nach neuem Reglement nicht zu vereinbaren mit einem weiteren Beruf oder mit einer politischen Funktion auf Bundesebene. Genehmigt ist jedoch die Aktivität im Rahmen der kantonalen Politik:Eine beliebige Anzahl der Gemeinderäte darf sich in den Grossen Rat wählen lassen. Dies rechtfertigt sich gemäss dem Syndic durch die geographische Nähe des Kantonsparlamentes und die relativ geringe zeitliche Belastung. Die Teilnahme in Körperschaften, welche es den Gemeinderäten erlaubt, die Interessen der Gemeinde zu wahren, bleibt ebenfalls erlaubt.
15000 Franken werden die Vollblutpolitiker mehr kosten als die bisherige Mischung aus Teilzeit- und Vollzeitstellen. Auf dem Papier werden auch die Stellen leicht aufgestockt – um 14 Prozent. Allerdings ist es kein Geheimnis, dass die Teilzeit- (zu 31 Prozent) Gemeinderäte eher zu Überstunden neigen als an Unterbeschäftigung leiden.

Kosten bleiben fast gleich

Auf die Frage, ob die fünf Gemeinderäte dieselbe Anzahl Überstunden schieben können, konterte Dominique de Buman mit dem Argument, dass die Beteiligung der Ratsmitglieder in den zeitraubenden Kommissionen reduziert werde und dass so viele Ressourcen freigelegt werden können.

Die Löhne der Exekutive sind vom Generalrat 1978 festgelegt und – ausser dem Teuerungsausgleich -nicht verändert worden. Auch für das neue Reglement sind keine einschneidenden Massnahmen vorgenommen worden. Das Salär beträgt für einen «normalen» Gemeinderat 113 Prozent der höchsten Stufe, welche für die Gemeindeangestellten vorgesehen ist; für den Syndic gibts 121 Prozent.
Nach der Verechnung von 7,7 Prozent für die Pensionskasse und die weiteren üblichen Abzüge entspricht das einem Nettolohn von rund 169000 bzw. von 185000 Franken, was laut Dominique de Buman eine Summe ist, die im Bereich der Gehälter für die Politiker in Städten vergleichbarer Grösse liegt.
Für einen Gemeinderat ergibt sich im Vergleich zur heute nach allen Abzügen eine Mehreinnahme von 1500 Franken; der Syndic dagegen findet pro Jahr rund 630 Franken weniger auf seinem Lohnkonto vor.

Rente hängt von der Amtsdauer ab

Die Leistungen beim Rückzug eines Gemeinderates sind ebenfalls leicht geändert worden. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig vom Alter. Die Lebensrente für Gemeinderäte, welche vor dem 40. Lebensjahr oder vor Ablauf von 5 Dienstjahren zurücktreten, wird abgeschafft. Ihnen wird jedoch eine Entschädigung ausbezahlt, während der gleichen Zeitspanne, die sie im Gemeinderat engagiert waren.

Die Lebensrente beträgt 4 Prozent pro Arbeitsjahr, mindestens 20 Prozent, maximal 60 Prozent. Wenn der Gemeinderat vor seinem 50. Altersjahr zurücktritt, wird die Pension um 1% pro fehlendes Jahr reduziert. Und sollte die Person wieder eine Aktivität aufnehmen, wird die Rente – je nach Einkommen -gekürzt oder wieder ganz gestrichen.
«Diese Einsparungen sowie die Effizienz des neuen Systems werden die eventuelle Steigerung der Pensions-Gelder kompensieren», heisst es in der Botschaft an den Generalrat;«ansonsten bleibt die Lohnsumme stabil.»

Als Sparpotenziale nennt der Syndic die Neugruppierung der Dienste, die entfallenden Entschädigungen für Ausfälle bei weiteren Arbeitsstellen und die Reduktion der Bürokosten wegen der kleineren Anzahl an Gemeinderäten.

Ob der Generalrat das neue Reglement so akzeptiert, wird sich an der Versammlung vom 22. Mai erweisen.

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