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Weniger Nachtragskredite als in den meisten Jahren

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Der Staatsrat unterbreitet dem Kantonsparlament einen Dekretsentwurf über die kompensierten Nachtragskredite zum Voranschlag 2019. Es handelt sich dabei um 35 Beschlüsse aus dem letzten Jahr, die einen Gesamtbetrag von 12,228 Millionen Franken er­geben.

Im Vergleich zu den letzten 17 Rechnungsjahren macht der Betrag von 2019 etwas mehr als zwei Drittel des durchschnittlichen Nachtragskreditvolumens aus. Die Durchschnittssumme betrug da 18 Millionen Franken. In diesem Zeitraum lagen die Nachtragskredite nur 2007, 2008, 2017 und 2018 tiefer, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft. Ungefähr gleich geblieben ist die Anzahl der Beschlüsse für Nachtragskredite. Rund drei Viertel der Gesamtsumme betreffen gerade einmal fünf gesprochene Nachtragskredite: die Kantonsbeiträge für die Krankenversicherung, die Finanzierung der Zahlungsausstände in der Krankenversicherung, die Kantonsbeiträge für Sondereinrichtungen ausserhalb des Kantons, gewisse Beiträge für den Besuch von Schulen ausserhalb des Kantons sowie Einweisungen in Massnahmenvollzugsinstitutionen. Nicht auf der Liste finden sich hingegen Mehrkosten für ausserkantonale Hospitalisierungen, wie dies in der Vergangenheit oft der Fall war.

Mehrkosten kompensiert

Wie der Staatsrat berichtet, wurden die Nachtragskredite vorschriftsgemäss durch Auftragsminderungen kompensiert. Vom Grundsatz der Kompensation ist der Staatsrat in drei Fällen abgewichen. Dabei hat er die Mehrkosten durch Einnahmenerhöhungen ausgeglichen.

uh

 

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