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Weniger Ruhegelder für Staatsräte

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Untertitel: Der Grosse Rat tritt auf den Gesetzesentwurf ein

Schon im Jahre 1994 wurden im Grossen Rat die ersten Angriffe gegen das heutige Gesetz über die Gehälter und Pensionen der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter lanciert. Im Visier standen die Ruhegelder der Staatsräte.

Der Entwurf sieht vor, dass Staatsräte, die vor dem 45. Altersjahr aus der Regierung scheiden und noch nicht während zehn Jahren im Amt waren, mit einer einmaligen Entschädigung verabschiedet werden. Neu sollen die Kantonsrichter der Pensionskasse des Staatspersonals unterstellt werden.
Die Eintretensdebatte hat gezeigt, dass der Grosse Rat den Entwurf mehrheitlich begrüsst. Ein Rückweisungsantrag der SP wurde mit 78 zu 20 Stimmen abgelehnt. Offen ist die Frage, ob die Staatsräte vier Prozent des letzten Gehalts pro Amtsjahr an Pensionsgeldern erhalten oder ob dieser Prozentsatz degressiv sein soll.

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