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Wenn Beziehungen völlig aus dem Ruder laufen

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Autor: Pascal jäggi

Freiburg Waren es zwei Jahre in der Hölle oder ist es eine späte Rache? Das Strafgericht Saane unter dem Vorsitz von Peter Rentsch hatte über die Beziehung eines gebürtigen Serben (der seit gut 20 Jahren in der Schweiz lebt) mit einer 27-jährigen Landsfrau in den Jahren 2007 bis 2008 zu befinden. Die junge Frau, die von einer Betreuerin des Frauenhauses begleitet wurde, wirft ihm Schwerwiegendes vor: Drei oder vier Mal habe er sie vergewaltigt, immer wieder, auch bis zur Bewusstlosigkeit, geschlagen, ihr verboten, die Wohnung zu verlassen, und bei Ungehorsam gedroht, ihre heute 11-jährige Tochter «schon bald erwachsen zu machen» (eine euphemistische Umschreibung für Vergewaltigung) und umzubringen.

Tränen auf beiden Seiten

Unter Tränen sagte die Betroffene, dass sie sich nach seinen Schlägen nicht mehr gegen den erzwungenen Geschlechtsverkehr wehren konnte, weil sie weitere Prügel befürchtete. Regelmässig habe er Drohungen gegen ihre Tochter ausgestossen, die bei ihrer Grossmutter wohnte.

Der Angeschuldigte bestritt alle Punkte, bei Streitereien habe er sie höchstens mal geschubst, die Drohung fiel nur einmal und sei nicht ernst gemeint. Vergewaltigung sei der schlimmste Vorwurf überhaupt. «Ich schwöre bei Gott, dass ich das nie getan habe», erklärte der Angeschuldigte, der nun seinerseits mit den Tränen kämpfte, stehend. Er habe seine Ex-Freundin geliebt.

Die Substitutin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, verwies darauf, dass die Ex-Frau des Angeklagten, mit der er von 2000 bis 2006 verheiratet gewesen war, sehr ähnliche Vorwürfe erhoben hatte. «Der Angeschuldigte muss Frauen dominieren, er kontrolliert sie vollkommen.» Für die vorgeworfenen Taten gegenüber den beiden Frauen und diversen Delikten wie Zechprellerei (nicht bezahlte Hotelaufenthalte) oder Hehlerei forderte die Staatsanwaltschaft eine vierjährige Haftstrafe. Klägervertreter Bruno Kaufmann verlangte zudem eine Entschädigung von 40 000 Franken.

Alles nur erfunden?

Der Verteidiger, Tarkan Göksu, sah seinen Mandanten als Opfer einer Intrige. Vergewaltigung und Freiheitsberaubung seien nicht bewiesen worden und die Verletzungen am Körper der ehemaligen Prostituierten stammten wohl eher von einem früheren Freund, den Göksu als ihren Zuhälter bezeichnete. Die Frau wolle sich am Angeschuldigten rächen, weil er die illegal in der Schweiz Wohnende bei der Polizei verpfiffen habe, meinte Göksu. Er forderte einen weitgehenden Freispruch, zu bestrafen seien lediglich kleine Delikte wie Zechprellerei, die er ja auch zugegeben habe. Das Gericht wird erst am Mittwoch sein Urteil abgeben.

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