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Wenn das Zuhause ein Ort der Gewalt wird

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Häusliche Gewalt ist Gewalt, die im geschlossenen Rahmen der Familie passiert. Dabei werden die physische und die psychische Gewalt unterschieden, wie die Freiburger Psychologin Stefanie Frölicher sagt. Psychische Gewalt ist nicht zu unterschätzen, da sie etwas Schleichendes ist. Die Opfer brauchen viel länger, um sie zu fassen und zu bemerken, dass sie «mit Worten geschlagen werden». Die Spezialistin für Kinder- und Jugendpsychologie meint, dass Gewalt vor allem in Abhängigkeitsbeziehungen auftritt. Dabei übt eine Person wegen einer unausgeglichenen Machtstruktur mehr Macht aus. Die Gewalt blüht meistens dort auf, wo die Öffentlichkeit weniger hinschauen kann und wo sie tabuisiert wird. Von aussen ­gesehen wirkt es so, als würde das System funktionieren. Umso mehr Hürden muss man also überwinden, damit die Gewalt bemerkbar wird.

Das Schwierige daran ist auch, dass ein Opfer sich für seine Lage verantwortlich fühlt. Selber empfinden Opfer ein persönliches Versagen. Sie geben sich selbst die Schuld dafür, dass sie sich für eine Person entschieden haben, die sich als Täter herausstellt. Dabei spielt die Scham eine grosse Rolle. Deshalb muss ein Opfer eigene persönliche Widerstände überwinden, bevor es das öffentlich machen kann.

Paradox ist auch, dass ein Opfer oft trotz allem in einer toxischen Beziehung bleibt, ob aus finanzieller oder aus psychischer Abhängigkeit. Gleichzeitig bleibt da die Hoffnung auf eine Verbesserung in der Zukunft.

Zahlreiche Folgen

Auch ist das grosse Ausmass an Folgen nicht zu vergessen, wenn jemand eine Anzeige erstattet. Daher ist es auch so schwierig, häusliche Gewalt der Öffentlichkeit preiszugeben, da sich im Endeffekt viel ändert. Es gibt zum Teil die finanziellen Konsequenzen, aber vielleicht auch eine Trennung von Kindern und Eltern, sowie strafrechtliche Folgen. Ausserdem ist es für Opfer schwierig, sich vor ein Gericht zu stellen, wenn ihr Selbstwertgefühl kaputtgemacht worden ist.

Was Justitia tut

Laut dem Freiburger Kantonsrichter Johannes Frölicher ziehen viele vor dem voraussichtlichen Prozess die Anzeige zurück. Wenn jemand einfache Tätlichkeiten anzeigt, die keine schwerwiegenden körperlichen Folgen haben, die Anzeige aber wieder zurückzieht, kann der Staat nicht mehr reagieren. «Wenn aber eine Vergewaltigung angezeigt wird, muss der Staat die Straftat verfolgen, egal, ob man das zurückzieht. Das ist beispielsweise bei einfachen Ohrfeigen nicht der Fall», sagt der Präsident des Freiburger Justizrats. Wenn die Behörden einen Fall verfolgen, werden verschiedene rechtliche Gebiete miteinbezogen, wie das Eheschutz- oder Kindesschutzrecht. Mit verschiedenen Massnahmen können dann Opfer geschützt werden. Ausserdem greift das Friedensgericht ein und setzt je nach dem auch Beistände ein. Die Täter müssen zusätzlich an Programmen teilnehmen, um zu lernen, sich unter Kontrolle zu halten und Konflikte gewaltlos zu bewältigen.

Wo die Hilfe nicht weit ist

Bei häuslicher Gewalt erhalten Frauen Hilfe beim Freiburger Frauenhaus und der Opfer­beratungsstelle Lavi. Der Verein erhielt aus dem ganzen Kanton 3692 Anrufe, und das nur im Jahre 2018. Eine Ziffer, die heute immer noch zu hoch ist. «Jede und jeder kann von Belästigung und Gewalt auf den Strassen oder zu Hause betroffen sein», sagt Monika Aeschlimann, Sozialarbeiterin bei Lavi Freiburg. Frauen aus jeder Schicht und mit jeder Bildung werden belästigt, bedroht oder geschlagen.

Um Hilfe zu holen, sollte eine Frau zuerst die Opferberatungsstelle anrufen und sich beraten lassen, ob und wann eine Anzeige bei der Kantonspolizei zu erstatten ist. Ein Gespräch mit der Beratungsstelle ist vertraulich und kostenlos. Dabei wird evaluiert, ob die Angerufene ein Opfer im Sinne der Opferhilfe ist. In deren Sinne ist ein Opfer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden. Wenn dies der Fall ist, kann die Frau diverse Dienstleistungen von der Opferhilfe subsidiär ­erhalten, wie psychische, psychologische oder rechtliche Unterstützung. Die Opferberatungsstelle kann auch eine Person beraten und unterstützen, die nicht ein Opfer im Sinne der Opferhilfe ist.

Verein

Das Frauenhaus Freiburg

Der Verein Frauenhaus Freiburg wurde 1984 gegründet und das erste Frauenhaus 1986 eröffnet. Obwohl das Frauenhaus seit seiner Gründung deutlich grös­ser geworden ist, blieb das Ziel immer dasselbe: Schutz und Hilfe für Frauen, die Opfer von Gewalt sind. Dies tut der Verein seit 1993 auch als offizielle Opferberatungsstelle Freiburgs. Die Fachpersonen des Frauenhauses bieten Zuhören, Information und Unterstützung bei rechtlichen, sozialen und medizinischen Angelegenheiten, Begleitung im Strafprozess und eine vorübergehende Unterbringung für Frauen und deren Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind. Tag und Nacht sind sie per Telefon, aber auch online erreichbar, um in einem vertraulichen Gespräch herauszufinden, wie geholfen werden kann. Für die eigentlichen Beratungsgespräche werden jeweils Termine per Telefonat vereinbart. Die Gespräche sind gratis und können auf Deutsch, Französisch oder in einer anderen Sprache, mithilfe einer Übersetzerin, durchgeführt werden. Ob die Beratung bei weiteren Gesprächen bleibt oder sich eine vorübergehende Unterbringung im Frauenhaus anbahnt, hängt von den jeweils individuellen Situationen der Betroffenen ab. Motto ist: Jede von Gewalt betroffene Person gilt es zu unterstützen und zu beraten, ohne sie zu bevor­munden.

Sophie Widmer

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