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Wenn der Bauer auf seinem Acker Energie erntet 

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Solarkraftwerke, wo es auch immer möglich ist: Die Politik unterstützt Investitionen, wo sie kann. Doch Landwirtschaftsfläche für Anlagen herzugeben, ist dem Staatsrat dann doch eine gewagte Idee.    

Die Idee ist bestechend und aus Sicht des Staatsrats auch durchaus überlegenswert: Solarzellen grossflächig auf Ställe oder Ackerland zu installieren. Doch es gebe darüber keine spezifischen Studien für den Kanton Freiburg. Zudem seien das Produktionspotenzial und die Fähigkeit zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten. So antwortet der Staatsrat auf eine Anfrage von Eric Collomb (Die Mitte, Lully) aus dem Grossen Rat. Allerdings erarbeite das kantonale Amt für Energie eine Fotovoltaikstrategie. Aufgrund dieser werde der Staatsrat in den nächsten Wochen die mittel- und langfristigen Prioritäten für den Ausbau der Fotovoltaik festlegen.

Collomb hatte über ein Konzept nachgedacht, das Landwirtschaft mit der Nutzung von Fotovoltaik verbindet: die Installation von Fotovoltaikanlagen über landwirtschaftlichen Nutzflächen. Er sehe Vorteile darin, dass die Panels die Kulturen vor Extremtemperaturen wie Frost und Hitze sowie gegen Unwetter wie Hagel schützen könnten, welche verheerende Auswirkungen auf die Erträge haben. Auch reduziere ein solches «Dach» die Wasserverdunstung der Felder unter ihnen. Zugleich werde erneuerbare Energie in grossen Mengen erzeugt. Die Solaranlagen werden vier bis fünf Meter über dem Boden installiert, damit die Felder weiterhin mit landwirtschaftlichen Geräten bewirtschaftet werden können, und die Module lassen sich automatisch richten, um je nach Sonnenstrahlung eine optimale Beschattung zu ermöglichen. In Frankreich werde ein entsprechender Versuch lanciert, allerdings in einem Schafzuchtbetrieb. Er könne sich, so Collomb, auch vorstellen, dass dieses Konzept nach entsprechenden Gesetzesänderungen ebenso im Kanton Freiburg eingeführt werden könne.

Gesetzeslage im Fluss

Unter diesen Umständen ist der Staatsrat auch zurückhaltend gegenüber einem Versuch in der Agro-Fotovoltaik. Er müsse als Erstes die gesetzliche Machbarkeit eines solchen Versuchs prüfen. Auf der anderen Seite entwickle sich die Solarpolitik gerade auf Bundesebene sehr dynamisch, und er sei durchaus bereit, bei Bedarf entsprechende Arbeiten für Gesetzesänderungen in Hinblick auf eine grössere Fotovoltaikproduktion aufzunehmen. Bis anhin habe die Errichtung von Solarpanels in bebautem Umfeld im Vordergrund gestanden – vorausgesetzt, die einschlägigen Schutzbestimmungen für Ortsbilder und Bauten würden eingehalten. Der Bund erwäge jedoch die Erweiterung der Möglichkeiten zum Bau von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone. Im Vordergrund stehen allerdings Anlagen auf Lärmschutzwänden, Fassaden, Dachflächen sowie Überdachungen bestehender Infrastrukturen.

Kein Eingreifen nötig

In einer zweiten Antwort zum Thema Solarpolitik betont der Staatsrat, dass er aktuell keinen Bedarf sieht, zusätzliche Fördermassnahmen für Solaranlagen im Kanton anzustossen. Die SP-Grossräte Simon Zurich (Freiburg) und Grégoire Kubski (Bulle) hatten argumentiert, dass die bestehenden Instrumente nicht reichten, und forderten einen Fotovoltaik-Infrastrukturfonds sowie eine übergeordnete Planung der Solarpolitik. 

Der Staatsrat rechnet vor, dass Freiburg zu jenen Kantonen gehört, die im Verhältnis zur Bevölkerung die grössten Solarzellenflächen aufweisen. Tatsächlich gebe es noch Potenzial für weitere Flächen, doch die finanzielle Unterstützung sei schon hoch, sodass Investitionen für den Einbau von Anlagen rasch amortisiert werden können. Spätestens, wenn die Einspeiseentschädigung für Private erhöht werde. Schon jetzt seien die Anlagen wettbewerbsfähig, so der Staatsrat.

Es ist nicht notwendig, die derzeitige Unterstützung durch kantonale Beiträge zu ergänzen.

Der Staat wolle sich bei der Finanzierung nicht in den Wettbewerb einmischen. Hinzu komme, dass die aktuellen Lieferschwierigkeiten der Industrie und der Arbeitskräftemangel eine Förderung blockieren würden.

Doch selbst wenn der gesetzliche Rahmen ideal wäre, beträgt die Wartezeit für den Einbau einer Fotovoltaikanlage zurzeit im besten Fall sechs Monate, wenn überhaupt noch ein Unternehmen zu finden ist, das eine Offerte machen kann oder will.

Allerdings räumt der Staatsrat ein, dass der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene in Bezug auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien optimiert werden könne. 

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