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Wenn der Führerausweis weg ist

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Die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr kann einer Person mit fehlender oder zweifelhafter Fahreignung den Führerausweis entziehen, auch wenn sie sich nicht am Steuer ihres Wagens befindet und keinen Fahrfehler begeht. Das hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Grossrat Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Féti­gny) fest.

«Nicht willkürlich»

Die Grundidee besteht laut der Kantonsregierung jedoch nicht darin, Massnahmen gegen vernünftige Personen zu verhängen, die ihr Fahrzeug zu Hause lassen und als Fussgänger in Ruhe etwas trinken gehen. Die Problematik müsse eher aus medizinischer Sicht betrachtet werden – wenn etwa der Verdacht auf eine Krankheit oder auf Drogen- oder Alkoholabhängigkeit bestehe. Wenn die zuständige Kommission aufgrund von Informationen oder Anzeigen eingreift, ohne dass eine direkte Verbindung zum Strassenverkehr vorliege, so müssten erhebliche Zweifel an der Fahreignung der betroffenen Person bestehen. Dafür seien ausführliche und auf konkreten Indizien beruhende Angaben nötig.

Die Vorgehensweise sei nicht willkürlich, betont der Staatsrat. Sie erfolge vielmehr fallweise, überlegt, innerhalb des rechtlichen Rahmens und verhältnismässig. Die Anforderungen im Strassenverkehr seien manchmal streng. Aber sie müssten Vorrang vor privaten Interessen haben.

Strassen wurden sicherer

In Übereinstimmung mit dem Bundesrat stelle der Staatsrat fest, dass sich drei Jahre nach dem Inkrafttreten der ersten Via-Sicura-Massnahmen in Sachen Verkehrssicherheit eine positive Bilanz ziehen lasse. Zwischen 2013 und 2015 sei die Zahl der Opfer von schweren Verkehrsunfällen um mindestens 100 Personen gesunken.

Im Kanton Freiburg gibt es über 240 000 Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises. 2017 hat die zuständige Kommission etwas mehr als 8100 Administrativmassnahmen verfügt. Es wurden 3815 Führerausweise entzogen. Rund 900 Ausweisentzüge erfolgten auf unbestimmte Dauer, und 200 von ihnen hatten nicht direkt ein Verkehrsdelikt als Ursache – also 5,6 Prozent der gesamten Ausweisentzüge. Bei der Hälfte ging es laut der Kantonsregierung um die direkte Folge eines medizinischen Problems – sei es körperlich, psychisch, charakterbezogen oder in Verbindung mit einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit.

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