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Wenn der Grundbesitzer Pate des Pächtersohnes wird . . .

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Autor: Anton Jungo

1981 hat der Historiker François Walter in einer Doktorarbeit den Wandel in der Freiburgischen Landwirtschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts beschrieben. Das Werk enthält umfangreiches statistisches Material, doch die Menschen blieben irgendwie auf der Strecke. Der Historiker Peter F. Kopp sah sich durch dieses Manko seinerseits herausgefordert.

Von einst 37 bleiben noch neun

«Heute wird sehr oft Geschichte ohne die Menschen gemacht», erklärt er und hat sich an die Arbeit gemacht, die Quellen nochmals zu sichten. Im Mittelpunkt seiner Studien stehen die Herrschaftsgüter im Besitz von geistlichen (z. B. Klöstern) oder weltlichen (z. B. Patrizier aus der Stadt) Herren.

Er versucht aufzuzeigen, wie diese Güter entstanden sind und welche Ländereien und Gebäude sie umfasst haben. Er geht aber auch der Frage nach, weshalb viele dieser Herrschaftsgüter im Verlauf des 19. Jh. verkauft beziehungsweise aufgelöst wurden. Von den 37 Gütern, die Peter F. Kopp untersucht hat, existieren heute noch neun. Bei seiner Arbeit liess er sich immer von der Frage leiten, wie die Eigentümer, die Pächter und die Dienstboten den Wandel erlebt haben.

Die Ergebnisse seiner Studien hat er nun im Buch «Terres. Seigneurs-Propriétaires et Paysans-Fermiers entre Gérine et Gottéron» (Boden: Herren-Eigentümer und Bauern-Pächter zwischen Ärgera und Galterenbach) veröffentlicht. Wie er erklärt, war ursprünglich vorgesehen, aus jedem der vier Panner der Alten Landschaft eine Gemeinde auszuwählen und so die Stadt Freiburg einzukreisen. Aus finanziellen Gründen musste das Projekt reduziert werden.

In einer Art Projektstudie hat er zuerst die Situation auf dem Gebiet der Gemeinde Pierrafortscha (Perfetschied) untersucht. «Bei einer solchen Forschungsarbeit ist es wichtig, dass man die Gegend gut kennt», erklärt Peter F. Kopp, der in Bürglen wohnt. Von Pierrafortscha aus wurde die Studie dann auf das Gebiet zwischen Ärgera und Galterenbach ausgedehnt. Nicht berücksichtigt ist das Gemeindegebiet von Tentlingen, Giffers und Rechthalten.

Es gibt mehr positive Beispiele

Bei seinen Studien ist Peter F. Kopp – wie er es erhofft hat – neben rechtlichen Regelungen (Pachtverträge, Testamente) usw. auch auf viel Menschliches (vgl. Kasten) gestossen. Er konnte feststellen, dass die Fälle, wo sich Eigentümer und Pächter gut verstanden, häufiger vorkamen als die negativen. «Hie und da gab es Meinungsverschiedenheiten, die bis vor die Regierung gelangten», erklärt er und betont, dass die Eigentümer aber interessiert waren, einen Pächter möglichst lange zu behalten.

Nicht selten traten die Herren gegenüber den Pächtern als Geldverleiher auf oder wurden Pate der Pächterkinder. Er stiess auf Fälle, wo der Herr nach Unwettern beim Pachtzins nachliess oder wo der Herr auf Neuerungen insistierte; z.B. dass er verlangte, dass Klee angesät oder Kartoffeln und Runkeln angepflanzt werden müssten. «Pachtverträge sind eine wunderbare Quelle, um das Verhältnis zwischen Gutsbesitzer und Pächter zu beleuchten», betont Peter F. Kopp.

Peter F. Kopp: «Terres. Seigneurs-Propriétaires et Paysans-Fermiers entre Gérine et Gottéron». (Archives de la Société d’Histoire du canton de Fribourg, Nouvelle série, vol. 2), 2008. 126 S.

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