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Wenn der Staat einspringen muss

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Mit jährlich durchschnittlich 7500 Versicherten, für die ein Verlustschein für die Grundversicherung ausgestellt wurde, hat der Kanton Freiburg den Krankenkassen 2018 für 85 Prozent der Verlustscheine 14,6 Millionen Franken überwiesen. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf ein Postulat der Grossratsmitglieder Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier-Montbarry) und Olivier Flechtner (SP, Schmitten) fest, die bei diesem Thema eine ausführliche Berichterstattung gefordert hatten. Er leistet diesem Postulat mit einem Bericht direkt Folge und empfiehlt es dem Grossen Rat zur Annahme.

Sobald die versicherte Person ihre Schuld jeweils vollständig oder teilweise gegenüber dem Versicherer beglichen hat, erstattet dieser dem Kanton 50 Prozent des von der versicherten Person erhaltenen Betrags zurück, hält der Staatsrat fest. Diese von den Krankenkassen rückerstatteten Beträge seien regelmässig angestiegen, und zwar von rund 18 000 Franken im Jahr 2013 auf rund 680 000 Franken im vergangenen Jahr. Dies entspreche rund 4,7 Prozent des Betrags, der den Versicherern im letzten Jahr vom Kanton überwiesen worden sei.

«Wie die meisten Kantone führt auch Freiburg keine Liste mit den Versicherten, die ihre Prämien und Kostenbeteiligungen trotz Mahnung und Betreibung nicht bezahlen», schreibt der Staatsrat. Neun hauptsächlich Deutschschweizer Kantone haben seit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes 2012 eine solche Liste eingeführt: Aargau, Solothurn, Luzern, Zug, Schaffhausen, Thurgau, St.  Gallen sowie die Kantone Tessin und Graubünden. Die säumigen Ver­sicherten, die auf dieser Liste stehen, erhalten im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch Notfallbe­handlungen.

Graubünden hat diese schwarze Liste als erster Kanton im vergangenen August allerdings wieder abgeschafft. In Solothurn, Schaffhausen und Aargau sei die Diskussion um diese Liste dadurch wieder ins Rollen geraten.

Pauschal 85 Prozent

Die erwähnten 85 Prozent der Verlustscheine, die der Kanton übernehmen muss, stellen eine Pauschale dar, die bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes so vorgesehen war. Diese sieht nämlich genau vor, dass die Kantone diesen Anteil der uneinbringlichen Zahlungsausstände übernehmen müssen, die mittels Verlustscheinen ausgewiesen werden. Im Gegenzug wird jeweils die Leistungs­sistierung aufgehoben. Gemäss der gesetzlichen Vorgabe haben die Versicherer zudem der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse seit dem Jahr 2012 jeweils vierteljährlich die Abrechnungen mit Informationen zu allen betriebenen Versicherten zu übermitteln, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde.

Olivier Flechtner begrüsste im Gespräch mit den FN grundsätzlich den Bericht des Staatsrats. Er stellt aber fest, dass «der Kanton zwar 85 Prozent der Ausstände bezahlt, aber nur 50 Prozent der – eben ohnehin bescheidenen – Rückzahlungen erhält». Um dies zu korrigieren, wolle er sich nun überlegen, ob er auf eine Standesinitiative hinwirken wolle.

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