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Wenn die Rathaustreppe zur Schranke wird

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Die heute beginnende Märzsession verfolgt SP-Grossrat Urs Affolter vom Paraplegikerzentrum Nottwil aus. Seit einer Rückenoperation im Februar hat er von der Brust an abwärts kein Gefühl mehr. Er lernt, sein Leben vom Rollstuhl aus zu meistern.

Ob er wieder in den Parlamentsbetrieb zurückkehrt, kann Affolter heute noch nicht sagen. Er hat sich für die Sessionen im März und im Mai dispensieren lassen, sich aber auch die Frage gestellt: «Wie komme ich mit dem Rollstuhl in den Grossratssaal?»

Gar nicht, so wie das Freiburger Rathaus jetzt eingerichtet ist. Es gehört zu jenen Gebäuden des Staates, die nicht rollstuhlgängig sind, bestätigt Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang. Das Thema beschäftige ihn seit Jahren, und es sei auch früher diskutiert worden, als der Rathaussaal renoviert wurde. Eine Lösung habe man damals aber nicht gefunden, so Lang. Auch die Frage des Notausgangs sei beim Rathaus nicht gelöst. Die Anforderungen von Behinderten an den Parlamentsbetrieb und der Kulturgüterschutz konnten noch nicht unter einen Hut gebracht werden.

«Man findet eine Lösung»

Für die Generalsekretärin des Grossen Rates, Mireille Hayoz, ist klar, dass Affolter die Rückkehr ins Parlament möglich sein muss: «Das Gebäude soll ihn nicht daran hindern, an den Sitzungen teilzunehmen. Man findet eine Lösung, wenn man will.»

Hayoz hat keine Kenntnis davon, dass Freiburg je einen Parlamentarier im Rollstuhl hatte, nicht einmal als Besucher habe sich je eine Person im Rollstuhl gemeldet. Im gleichen Rathaus ist das Kantonsgericht untergebracht; dessen Präsident Adrian Urwyler mag sich ebenfalls nicht erinnern, dass je Rollstuhlgängigkeit nötig war. Er sagt aber: «Ein Eingang zum Gericht ist ebenerdig, und eine Treppe im Innern ist weniger steil als diejenige vor dem Rathaus.»

Ein Lift ist vorgesehen

Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang erinnert daran, dass der frühere SP-Grossrat Michel Clément gehbehindert war. Für ihn habe man eine Rampe am Handlauf auf der rechten Seite der Ratshaustreppe installiert. Dieser Handlauf existiert weiterhin, und Lang ist sicher, dass man gemeinsam mit der betroffenen Person eine Lösung finden werde. Der Staat habe dafür Kontakte mit einer spezialisierten Firma. Der Kantonsarchitekt ist überzeugt, dass für eine provisorische Lösung auch Ausnahmen vom Kulturgüterschutz möglich sind.

Tatsächlich ist für das Freiburger Rathaus eine permanente Lösung in Aussicht. Wenn das Kantonsgericht im Herbst ins Auquartier zieht, wird das Rathaus umgebaut; das Grossratssekretariat zieht ein. «Wir sind am Beginn der Studie für ein Projekt», bestätigt Colette Ruffieux-Chehab vom gleichnamigen Freiburger Architekturbüro. «Im Pflichtenheft ist der Einbau eines Liftes in dieses Gebäude aufgeführt.» Doch wird eine solche Lösung Zeit benötigen, so Ruffieux. «Es gibt Möglichkeiten, aber in einem solchen historischen Gebäude ist es eine schwierige Installation.» Dessen ist sich auch der Kantonsarchitekt bewusst: «Wir werden einen Kredit beantragen, doch das geht nicht sofort.»

Staatskanzlei und Schlösser

Bei einem Umbau wird die Zugänglichkeit des Rathauses wie aller anderen öffentlichen Gebäude für Personen mit einer Behinderung Pflicht. Dies verlangt ein Bundesgesetz von 2004; die letzte Renovation des Rathaussaals geschah 1999, also noch vorher.

Gemäss Charles-Henri Lang werden alle neuen öffentlichen Gebäude barrierefrei gemacht. «Sonst gibt es gar keine Baubewilligung.» Gleiches gelte für grössere Umbauarbeiten. Noch sind aber gemäss Lang nicht alle Gebäude des Staates Freiburg so weit. Nebst dem Rathaus erwähnt er die Staatskanzlei und die Schlösser, insbesondere Bulle, Murten und Estavayer. Manchmal biete sich eine Lösung auch bei der Sanierung eines Liftes an, wie aktuell beim Gebäude der Gesundheitsdirektion.

Positive Beispiele für öffentliche Gebäude, die Behinderten zugänglich sind, sind für den Kantonsarchitekten die Schulen und die Universität Miséricorde.

Organisation: Kommissionen prüfen Zugang

E in vom Volk Gewählter muss im Rat auch sitzen können. Das ist eine absolute Notwendigkeit.» Diese Meinung vertritt Daniel Savary, der sich als Präsident gleich zweier Kommissionen der Behindertenzugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden annimmt: der Freiburger Kommission barrierefreie Architektur und der Kommission für behindertengerechtes Bauen. Während die erste privatrechtlich ist und Behindertenorganisationen vertritt, ist die zweite eine Abteilung des staatlichen Bau- und Raumplanungsamtes. «Die beiden Kommissionen tagen jeweils unmittelbar nacheinander», so Savary.

Die privatrechtliche Kommission ist vom Kanton anerkannt und kann das Nichteinhalten von Normen bei den Oberämtern zur Anzeige bringen, erklärt Savary. Die staatliche Kommission für behindertengerechtes Bauen ist im kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetz verankert. Sie begutachtet gemäss Savary rund 95 Prozent der Dossiers für öffentliche Gebäude auf Behindertenzugänglichkeit, erklärt Savary. Öffentliche Bauten sind nebst Staats- und Gemeindegebäude auch Restaurants, grössere Wohnhäuser mit mehreren Wohnungen und Gebäude mit Arbeitsplätzen.

Vielfach gibt die Kommission auch Empfehlungen ab. Ihr gehören zwei Mitglieder an – beides Angestellte des Bau- und Raumplanungsamtes – , die selber Paraplegiker sind. Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang sagt, dass man sie regelmässig für Bauprojekte beiziehe, um die Erfahrungen aus dem Alltag von körperlich Behinderten einzubringen. uh

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