Ratgeber Versicherung
Autor: Frank Keidel
Wenn ein Inlineskater einen Blechschaden verursacht
Bei der vorsichtigen Ausfahrt übers Trottoir fuhr mir ein Inlineskater mit hohem Tempo ins Auto. Er blieb unverletzt, aber mein Auto erlitt einen Blechschaden. Wie ist das versichert? D.A.
Bei der Schadenregulierung werden sowohl der Inlineskater als auch Sie zur Verantwortung gezogen. Zwar war der Inlineskater zur Benutzung des Trottoirs berechtigt, und er profitierte zudem vom Vortrittsrecht. Er hätte aber seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise den Umständen anpassen müssen. Sie aber sind in Ihrer Eigenschaft als Halter eines Motorfahrzeuges grundsätzlich haftpflichtig, wenn durch den Betrieb dieses Fahrzeuges ein Schaden verursacht wird. Sie hatten gegenüber dem Inlineskater ausserdem keinen Vortritt. Wie die Aufteilung der Verantwortlichkeiten im konkreten Fall aussieht, muss aufgrund einer detaillierten Abklärung der Unfallumstände festgelegt werden.
Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, melden Sie Ihren Schaden bei diesem Versicherer an. Sollte kein derartiger Versicherungsschutz bestehen, so würde sich die Privathaftpflichtversicherung des Inlineskaters mit Ihrem Schaden befassen. Eine Versicherungsleistung hielte sich hier im Rahmen der Verantwortlichkeit des Inlineskaters, so dass Sie den restlichen Schaden selber zu tragen hätten.
Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Frank Keidel, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher. Homepage: www.svv.ch/vr