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Wenn es nicht mehr ohne Bestrafung geht

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Disziplinarstrafen in sonder- und sozialpädago­gischen Institutionen werden gesetzlich verankert. Der Grosse Rat stimmte gestern mit 79 zu 0 Stimmen einer entsprechenden Änderung des Gesetzes über die sonder- und sozial­pädagogischen Institutionen und die professionellen Pflegefamilien zu. Er schliesst damit eine Gesetzeslücke.

Es geht in erster Linie darum, dass die gesetzlichen Grundlagen es künftig erlauben, den Freiheitsentzug an eine private Einrichtung zu delegieren. Aus­serdem werden die Bedingungen dieses Freiheitsentzugs geregelt. Betroffen sind laut Staatsrätin Anne-Claude Demierre (SP) nur ganz bestimmte Fälle: etwa ein Verhalten, das gegen die Regeln der jeweiligen Institution verstösst, eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der jungen Person oder einer Drittperson darstellt, oder auch Fluchtgefahr.

Die Präsidentin der Mitte-links-Grün-Fraktion, Grossrätin Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne, Rueyres-les-Prés) wollte die Rekursfrist für solche Strafen von fünf auf zehn Tage erhöhen. Der Grosse Rat lehnte ihren Änderungsantrag aber mit 69 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

jcg

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