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Wenn Festanstellungen sinnvoller sind als Temporärjobs 

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Der Staatsrat will wissen, ob es unter den befristeten Stellen in der Kantonsverwaltung solche gibt, die man besser und günstiger zu unbefristeten Posten umwandelt.  

Der Staatsrat lässt die befristeten Arbeitsverträge, mit denen Angestellte zum Beispiel für Projekte eingestellt wurden, überprüfen. Die Analyse soll herausfinden, ob es unter diesen Aufgaben und den damit verbundenen Mandaten welche gibt, bei denen sich eine Umwandlung in eine Festanstellung lohnen würde. Der Staatsrat ist bereit, dem Amt für Personal und Organisation einen entsprechenden Auftrag zu erteilen, falls der Grosse Rat ein Postulat von François Ingold (Grüne, Freiburg) und Gabriel Kolly (SVP, Corbières) annimmt. Dies schreibt die Kantonsregierung in seiner Antwort auf deren Vorstoss. Man müsse unterscheiden zwischen temporären Anstellungen über Spezialkredite und die Dauerstellen, die im Stellenplan des Kantons sind, stellt der Staatsrat klar.

Job endet mit dem Auftrag

Generell werden Kurzzeitstellen und die Sonderkredite regelmässig überprüft und nicht automatisch verlängert, stellt der Staatsrat klar.

Insbesondere zieht die Beendigung eines bestimmten Auftrags oder die Einstellung einer externen Finanzierung in der Regel die Streichung des Kredits und damit die Beendigung des Vertrags nach sich.

Zusätzliche Dauerstellen könnten nötig werden, schreibt der Staatsrat weiter, wenn zum Beispiel Tätigkeiten, die zu Beginn als kurzfristig eingestuft werden, immer wieder verlängert werden müssen und dann einen dauerhaften Charakter erhalten. Es gebe auch Aufgaben, die von Dritten mitbezahlt werden und deren Finanzierung in der Praxis immer wieder erneuert wird. Wie der Staatsrat weiter schreibt, führen Umwandlungen zu einer schärferen Trennung zwischen kurzfristigen Anstellungen, die über spezielle Pauschalkredite werden und etwa zur Entlastung von Mitarbeitenden bei hohem Arbeitsanfall dienen, sowie den eigentlichen Planstellen in der Verwaltung.  

Analyse der Aufgaben und Stellen

Vorbild für die geplante Abklärung ist eine ähnliche Abklärung in den Jahren 2016 bis 2018. Aufgrund dieser habe der Staatsrat über zwei Jahre hinweg insgesamt 136,2 Vollzeitäquivalente in unbefristete Stellen umgewandelt und diese Stellen in den Personaletat im Voranschlag aufgenommen. Entsprechend stieg die Zahl der Staatsangestellten. Die entsprechenden Ausgaben wurden dafür beim Posten Pauschalkredite für kurzfristige Anstellungen gekürzt. Durch die Umwandlung erhalten die Stelleninhabende Arbeitsplatzsicherheit und generell bessere Arbeitsbedingungen, schreibt der Staatsrat. Er fügt auch an, dass das Gesetz eine Klasse von Mitarbeitenden vorsieht, die zwar eine unbefristete Stelle haben, deren Stelle aber nicht offiziell garantiert wird. Diesen sichert das Gesetz nach sieben Jahren in diesem besonderen Status zusätzliche Arbeitnehmerrechte vor. Damit verschwimmt der Unterschied zwischen den Anstellungskategorien. 

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