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Wenn Fusionsvereinbarungen die Gemeindeautonomie beschneiden

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Der Grosse Rat hat am Mittwoch einstimmig eine Revision des Gesetzes über die politischen Rechte und des Gesetzes über die Gemeinden verabschiedet. Dabei gab die Gültigkeitsdauer der Fusionsvereinbarungen Anlass zu Diskussionen. So wies Nicolas Lauper (CVP, Le Mouret) darauf hin, dass in der Vereinbarung der vier Gemeinden um Le Mouret festgehalten ist, dass die vier Schulhäuser und die Schulklassen erhalten bleiben müssen. Heute habe sich aber die Situation geändert. Am liebsten möchte sich Le Mouret nur noch auf zwei Schulhäuser konzentrieren. Was tun?

Keine Regelung im Gemeindegesetz

Sein Parteikollege Christian Ducotterd hatte eine Lösung. Er wollte, dass die Gemeindeversammlung oder der Generalrat zehn Jahre nach der Fusion die Vereinbarung ändern kann. Der Steuerfuss der Gemeinde sollte schon nach zwei Jahren geändert werden können.

Christian Ducotterd zog aber seinen Antrag zurück, nachdem Staatsrat Pascal Corminboeuf versprochen hatte, dass die Frage der Gültigkeitsdauer im neuen Dekret über die Gemeindefusionen geregelt werde. Wie er sagte, müssen bei den Fusionsverhandlungen oft Versprechen abgegeben werden, damit eine Fusion überhaupt zustande kommt. Allerdings habe es bisher keine Beschwerde gegeben, wenn die Gemeindeversammlung einen Beschluss gefasst hat, der eine Fusionsvereinbarung verletzt hat.

Schnellere Auszählung der Stimmzettel

Gesetzlich verankert ist nun u. a., dass die abgegebenen oder brieflich eingegangenen Stimmzettel oder Wahllisten bereits am Morgen des Abstimmungssonntags ausgezählt werden können. Weiter können die Gemeinden mit Bewilligung der Staatskanzlei bei Abstimmungen der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes für die Auszählung optische Lesegeräte einsetzen.

Neu ein Parteienregister

Neu kann sich eine politische Partei bei der Staatskanzlei amtlich registrieren lassen. Die Partei muss allerdings die Rechtsform eines Vereins mit einem politischen Zweck haben und unter dem gleichen Namen mit mindestens drei Mitgliedern im Grossen Rat vertreten sein. Kommissionspräsident Markus Ith bestätigte dabei auf Anfrage von Albert Studer (Öffnung, St. Ursen), dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen.

Neu kann auch ein Studienkredit von regionaler oder kantonaler Bedeutung dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt werden.

Frau Ammann?

Geregelt wurde weiter die konstituierende Sitzung des Gemeinderates. So wird im Gesetz u. a. festgehalten, dass der Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren seinen Präsidenten und seinen Vizepräsidenten wählt. «Der Präsident trägt den Titel Ammann und der Vizepräsident den Titel Vizeammann.» Nichts sagt das Gesetz aber über die weibliche Form dieser Titel aus.

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