Autor: Pascale Hofmeier
Den Verlust des Partners zu bewältigen, kostet Witwen und Witwer viel Kraft. In der Trauer wenden sie sich oft an ihren Hausarzt. «Immer wieder stosse ich bei der Trauerarbeit auf das Problem, dass die Konten der Witwen gesperrt werden», sagt der Schmittner Hausarzt Robert Schwaller, der sich auch in der Sozialkommission und in der Rentnervereinigung engagiert. «Dieses Jahr habe ich es schon zweimal erlebt, dass Patientinnen – über 70-jährige Frauen – darum fast in die Armut gerutscht wären.»
Erbansprüche klären
Früher war es üblich, dass die Familienkonten auf den Namen des Ehemannes liefen, und die Frau sogar nur gelegentlich eine Vollmacht hatte. Allerdings erlischt mit dem Tod des Inhabers die Vollmacht, und die Konten werden vorerst blockiert. «Hat die Frau nicht noch ein privates Sparheft, steht sie mittellos da», sagt Schwaller. Manche kämen so arg in Bedrängnis, dass sie sich an das Sozialamt wenden müssten.
Dass die Konten blockiert werden, hat erbrechtliche Gründe. Zuerst müsse geklärt werden, wer die rechtmässigen Erben des Verstorbenen oder der Verstorbenen sind, heisst es auf Anfrage beim Freiburgischen Amt für Erbschafts- und Schenkungssteuern. Erst wenn eine notariell beglaubigte Erbenbescheinigung bei der Bank vorgelegt wird, wird der Zugriff auf das Geld wieder möglich. Bis diese vorliegt und alle Erbansprüche abgeklärt sind, kann es je nach Komplexität des Falles eine ganze Weile dauern. Die unangenehmen Situationen, die entstehen können, sind den Banken durchaus bekannt. «Normalerweise gehört dem Ehepartner die Hälfte des Geldes, der Rest wird auf die anderen Erben aufgeteilt», sagt André Riedo, Regionaldirektor der Freiburger Kantonalbank in Tafers. Normalerweise heisst, ohne Testament und nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Die Bank müsse die Ansprüche aller Erben sichern, darum könne sie ohne die Bescheinigung kein Geld mehr herausgeben. Denn: «Theoretisch könnten sonst die Frau oder andere Bevollmächtigte das ganze Geld abheben.» Von der Sperre ausgenommen seien «die Kosten im Sinne des Erblassers». Beerdigungskosten oder Spitalrechnungen können weiter bezahlt werden, ebenso die Wohnungsmiete. «Geld abzuheben ohne Nachweis, wozu es benützt wird, ist aber nicht möglich», so Riedo.
Ähnlich tönt es auch bei der Raiffeisenbank Sensetal: «Wir sind verpflichtet, die Konten zu sperren», sagt Jürg Stähli, Vorsitzender der Bankleitung. Aber: «Wenn wir unsere Kunden kennen – und das sind die meisten –, sind wir bei kleineren Beträgen kulant, damit die Hinterbliebenen weiter Essen einkaufen können.» Grössere Beträge würden aber nicht ausgehändigt oder vergütet. «Wir müssen schauen, dass keiner der Erben zu Schaden kommt», sagt Stähli.
Damit sich Hinterbliebene nach dem Tod des Partners nicht mit Geldsorgen quälen müssen, raten die Banken, sich frühzeitig abzusichern. «Ein gemeinsames Konto, ein Compte-joint, verhindert eine solche Situation», sagt André Riedo. Oder ein eigenes Konto, wie dies bei jüngeren Paaren häufig der Fall sei. Wer unsicher sei, solle sich bei seiner Hausbank beraten lassen.
Auch die Raiffeisenbank schlägt ein Compte-joint als Vorsorge vor. «Es ist wichtig, die Finanzen frühzeitig zu regeln», sagt Jürg Stähli. Kunden, die nach dem Tod des Partners in Notsituationen gekommen sind, seien ihm keine bekannt.
Ein eigenes Konto schützt vor finanziellen Engpässen nach dem Tod des Partners.Bild Charles Ellena/a