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Wer am meisten Punkte hat, gewinnt

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Drei Rekurse, ein Brief und eine Anfrage an den Staatsrat: Die Vergabe der Arbeiten für die Planung der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen für die neue Rechtsfakultät und den Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek in Freiburg hat für Reaktionen gesorgt. Grund für den Ärger ist, dass ein Berner Büro für beide Baustellen den Zuschlag erhalten hat, obwohl es eine teurere Offerte eingereicht hat als mehrere Konkurrenten aus dem Kanton Freiburg (siehe Kasten links). Die FN wollten wissen, wie eine solche Vergabe zustande kommt.

«Ich kenne den Freiburger Fall nicht», stellt Christoph Jäger, Rechtsanwalt und Experte im öffentlichen Beschaffungsrecht, klar. Die Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen verfolgten hauptsächlich drei Ziele: «Erstens sollten sie den Protektionismus abschaffen und den Markt liberalisieren, damit der Steuerfranken möglichst effizient eingesetzt wird.» Vor dieser Regulierung sei es vorgekommen und wohl auch zulässig gewesen, dass Bund, Kantone oder Gemeinden Aufträge–Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauaufträge–häufig an dieselben Unternehmen vergeben hätten. «Diese Hoflieferanten wussten, dass sie kaum Konkurrenz hatten, und konnten höhere Preise einsetzen. Dadurch wurden womöglich Steuergelder verschleudert.» Erfolge eine Arbeitsvergabe hingegen nach den Vorschriften des Beschaffungsrechts, gelte die klare Vorgabe, dass der Auftrag dem Anbieter zu erteilen sei, welcher das beste Preis-Leistungs-Verhältnis offeriert.

Zweites Ziel sei die Gleichbehandlung aller Unternehmen und die Vermeidung von Diskriminierungen aufgrund der Herkunft–sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene. Als drittes strebten die Regelungen Transparenz an. «Es muss zum Voraus bekannt sein, welche Spielregeln gelten und nach welchen Kriterien der öffentliche Auftrag vergeben wird.»

Vier Verfahren

Für die Vergabe von Arbeiten gibt es vier Verfahren. «Welches Verfahren jeweils zum Tragen kommt, hängt vom Auftragswert ab», sagt Jäger. Beim freihändigen Verfahren darf der Auftraggeber nur ein Unternehmen anschreiben und mit diesem einen Vertrag abschliessen. Beim Einladungsverfahren muss er in der Regel mindestens drei Offerten einholen und unter diesen auswählen. Beim selektiven und beim offenen Verfahren muss er die Arbeiten hingegen öffentlich ausschreiben. Während beim offenen Verfahren alle interessierten Anbieter eine Offerte einreichen können, findet beim selektiven Verfahren zunächst–wie der Name sagt–eine Vorauswahl der am besten geeigneten Anbieter statt, die dann erst in einem zweiten Schritt eine Offerte einreichen dürfen. «Die Unternehmen werden in beiden Verfahren nach Eignungskriterien bewertet. Ausschlusskriterien wären etwa, wenn sie wirtschaftlich nicht leistungsfähig sind oder zu wenig Erfahrung im betroffenen Gebiet aufweisen», so Christoph Jäger.

 Die Bewertung der Offerten finde nach einem zuvor festgelegten Kriterienraster statt. Ein Kriterium sei stets der Preis. Im Fall der beiden Ausschreibungen in Freiburg wurde dieser mit 20 Prozent gewichtet. Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Minimalgewichtung, sagt Jäger. «Tendenziell nimmt die Gewichtung des Preises ab, je komplexer die Aufgaben werden.» Gerade bei Planeraufträgen stehe der Preis weniger im Vordergrund, sondern vor allem die Qualität. Eine gute Planung helfe, bei der anschliessenden Ausführung des Bauwerks die in der Regel viel bedeutenderen Ausführungskosten möglichst gering zu halten. Weiter in die Bewertung fliessen qualitative Kriterien ein, so etwa die Referenzen, die Erfahrung der Equipe, die Baustellenorganisation oder die Terminplanung. Und schliesslich können, je nach Gesetzgebung, auch sogenannte «vergabefremde Kriterien» eine Rolle spielen, etwa die Frage, ob das Unternehmen Lehrlinge beschäftigt oder gewisse Umweltschutzstandards beachtet.

 Der Auftraggeber bewertet die Offerten nach all diesen Kriterien und verteilt Punkte. «Und wer am Schluss am meisten Punkte hat, erhält den Zuschlag.» So könne es gerade bei komplexen Projekten vorkommen, dass nicht die Offerte mit dem billigsten Preis auf dem ersten Platz lande, sondern die günstigste–also diejenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

 Erfolgsaussichten schwierig

 Dass gegen die Vergabe von Arbeiten der öffentlichen Hand Rekurs eingelegt werde, sei nicht an der Tagesordnung, sagt Jäger. «Und wenn, dann sind die Aussichten auf Erfolg häufig eher gering.» Erfolgschancen bestünden vor allem bei klaren Verletzungen der Rechtsvorschriften. Ein Gericht prüfe, ob alle Vorschriften eingehalten worden seien und ob die Begründung für die Vergabe der Punkte nachvollziehbar und im Vergleich zu den bekannt gegebenen Vergabebedingungen in der Sache haltbar sei. «Ob ein Unternehmen bei einem Kriterium drei oder vier Punkte erhält, liegt aber immer in einem gewissen Ermessensspielraum der Vergabebehörde.» In diesen Ermessensbereich griffen die Gerichte in der Regel nicht ein. Auch politischer Druck–etwa durch parlamentarische Vorstösse oder Anfragen an die Regierung–dürfe im Vergabeverfahren nichts am Ergebnis ändern, so Jäger. «Denn die Vergaben im öffentlichen Beschaffungswesen sind ein Verwaltungsverfahren, das nach rein rechtlichen Vorgaben abzuwickeln ist.»

Christoph Jäger. Bild zvg

Gesetz: Verordnungen auf mehreren Ebenen

B ereits früher habe es erste Regelungen gegeben um zu verhindern, dass der Staat Aufträge willkürlich vergibt, wobei die Bevorzugung der heimischen Unternehmen nicht verpönt gewesen sei, sagt Experte Christoph Jäger den FN. Einen Paradigmenwechsel habe es jedoch 1994 gegeben; Auslöser dafür war das Gatt/WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Government Procurement Agreement (GPA). Bereits im Vorfeld zur Abstimmung 1992 über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum hatte man sich Gedanken gemacht, wie man den Markt der staatlichen Einkäufe öffnen könnte.

Grundlage für das öffentliche Beschaffungswesen auf internationaler Ebene sind bis heute das erwähnte Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation sowie das entsprechende bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Von diesen Staatsverträgen ausgehend ist das öffentliche Beschaffungswesen auf Stufe Bund im Bundesgesetz sowie der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. «Der Bund hat jedoch keine Kompetenz zur Regelung des Beschaffungswesens der Kantone», erklärt Jäger. Um nicht 26 völlig verschiedene Gesetzgebungen zu haben, wurde deshalb die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen erlassen, welcher alle Kantone beigetreten sind. «Es ist aber ein Rahmengesetz mit nur teilweise direkt anwendbaren Normen, weshalb es doch 26 verschiedene Ordnungen gibt, die in den Details recht stark variieren können.» Nach einer Erneuerung des GPA sei aktuell die Revision der schweizerischen Gesetze im Gang. «Ziel ist es, möglichst viele Bestimmungen zu harmonisieren.» rb

Rekurse: Freiburger Unternehmen wehren sich

D ie Vergabe von Arbeiten für die Planung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroanlagen bei zwei grossen kantonalen Bauprojekten in Freiburg sorgt für Diskussionen. Sowohl für die Vergrösserung der Kantons- und Universitätsbibliothek als auch für den Neubau der Rechtsfakultät neben dem Thierryturm hat ein Berner Büro den Zuschlag erhalten. Dies, obwohl mehrere Freiburger Büros eine billigere Offerte einreichten; das billigste Freiburger Angebot für die beiden Projekte lag 900 000 Franken unter dem Preis von 3,12 Millionen Franken, den das Siegerbüro veranschlagt.

Anfrage und Rekurse

Nach der Bekanntgabe der Resultate deponierten zwei Grossräte eine Anfrage an den Staatsrat. Sie wollten unter anderem wissen, warum der Kanton 900 000 Franken mehr an ein Berner Büro bezahle für Arbeiten, die ein Freiburger Büro hätte ausführen können. Zudem fragten sie, ob der Freiburger Staatsrat noch Vertrauen in die Freiburger Unternehmen habe. Auch der Freiburgische Verband der Beauftragten des Baugewerbes schrieb einen Brief an den Staatsrat. Störend fand er insbesondere, dass alle Freiburger Büros bezüglich der Qualität schlechter bewertet worden waren, als das Berner Unternehmen. Drei der Freiburger Büros legten Rekurs gegen die Vergaben ein (die FN berichteten).

Auf Qualität gesetzt

Kantonsarchitekt Thierry Bruttin begründete die Vergabe gegenüber den FN mit der Komplexität der Aufgabe. Weil die Arbeiten insbesondere wegen der energetischen Vorgaben sehr komplex seien, sei der Entscheid gefallen, den Preis nur mit 20 Prozent zu gewichten und auf die Qualität zu setzen. rb

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